Anfrage - 17/SVV/0408

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Am 07.10.2015 beschloss die Stadtverordnetenversammlung mit der Ds 15/SVV/609 das Wohnungspolitische Konzept für die Landeshauptstadt Potsdam:

 

  1.                   Das wohnungspolitische Konzept für die Landeshauptstadt Potsdam (s. Anlage) ist als Handlungsrahmen für die städtische Wohnungspolitik anzuwenden.

 

  1.                   Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die vorgeschlagenen Maßnahmen und Instrumente umzusetzen.

 

  1.                   Entscheidungen zu Maßnahmen und Instrumenten mit Auswirkungen auf den Haushalt sind mit gesonderten Beschlussvorlagen vorzubereiten.

 

An mehreren Stellen des Konzeptes sind klare Handlungsvorgaben für die städtische Wohnungsgesellschaft ProPotsdam festgehalten.

 

Weitere Wohnungsverkäufe sollen an sozial verantwortliche Eigentümer erfolgen (S. 48, 3 C).

Langfristige Kalkulationen sollen Vorrang vor kurzfristigen Renditeinteressen erhalten (S. 29).

Der derzeitige Marktanteil von rund 20% des Wohnungsbestandes soll durch die ProPotsdam gehalten werden, wozu sogar Bestandsankäufe vorgesehen werden (S. 54, 4 A).

Bei Grundstücksverkäufen soll die Vergabe stärker nach Konzepten zum Festpreis erfolgen (S. 38, 1 G).

 

Dennoch verkauft die ProPotsdam noch immer Grundstücke zum Höchstgebot. Das führt regelmäßig zu Beschwerden verkaufsbetroffener Mieter*innen und Einzelfallanträgen in der Stadtverordnetenversammlung.

 

 

Wir fragen den Oberbürgermeister:

 

Wann tritt das beschlossene wohnungspolitische Konzept in Kraft?

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Erläuterung

 

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