Anfrage - 17/SVV/0409

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Haushalt 2017 sind im Produktkonto 5750000.5315000 für das Jahr 2017 1.230.000 € veranschlagt. Über die Höhe des jährlichen Zuschusses an die PMSG ab 2018 ist mit den jeweiligen Haushaltsplänen und mittelfristigen Finanzplanungen zu entscheiden. Der Zuschussbedarf steht jeweils unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung über den jeweiligen Haushaltsplan. Das bedeutet, dass die Stadtverordneten mit der DS 17/SVV/0371 über eine Vorlage abstimmen sollen, in der der jährliche Zuschuss für den Zeitraum ab 2018 also den Zeitraum, r den der Vertrag gelten soll nicht definiert ist.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Warum wird der jährliche Zuschuss für die PMSG ab 2018 in der Vorlage nicht klar definier?

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Erläuterung

 

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