Antrag - 17/SVV/0368

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtveroerdnbetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine vergleichende Darstellung mit Vor- und Nachteilen zu den beiden denkbaren Standorten für den geplanten wettkampffähigen Fußballplatz am Lerchensteig sowie im nördlichen Bereich des Bornstedter Feldes vorzulegen.

 

Das Ergebnis ist im Juni 2017 in den Ausschüssen r Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr, für Klima, Ordnung, Umwelt und ländliche Entwicklung sowie für Bildung/Sport vorzulegen.

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Erläuterung

Begründung

Gegen einen Fußballplatz mit dem dafür definierten Anspruch sprechen am Standort Lerchensteig vor allem schwerwiegende naturschutzrechtliche Belange sowie eine im Vergleich schlechtere Erreichbarkeit. Vor der Erarbeitung eines B-Plan-Aufstellungsbe­schlusses oder weiteren Planungen für den Lerchensteig ist die bereits vorliegende Standortabwägung zu qualifizieren und ein Votum der Fachausschüsse dazu einzuholen.

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