Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0416

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit SVV-Beschluss (16/SVV/0737) vom 25.01.2017 hat sich die Stadtverordnetenversammlung dafür ausgesprochen, dass das Kurzstreckenticket weiterhin für 6 Stationen gilt. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, diese Regelung gegenüber dem VBB/ViP zu verhandeln, wobei eine kostenneutrale Lösung für den ViP anzustreben ist.

 

Zur Umsetzung des o. g. Beschlusses hat der Oberbürgermeister die ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH beauftragt, alternative Lösungsmöglichkeiten hinsichtlich der Rückführung der Nutzungsmöglichkeit der Kurzstrecke Potsdam zu eruieren. Diesen Auftrag hat die ViP gemeinsam mit der Fa. civity Management Consult umgesetzt und Möglichkeiten einer für die ViP kostenneutralen Rückführung der Kurzstreckenregularien simuliert.

 

Vor dem Hintergrund einer möglichen kostenneutralen Lösung wurden die Nachfrage- und Erlöswirkungen einer Rückführung der Kurzstrecke auf die ursprüngliche Reichweite von sechs Stationen geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass durch diese Maßnahme Mindererlöse in Höhe von -217 T€ bei der ViP entstehen.

 

Zur Kompensation der Mindererlöse wurden zwei Szenarien entwickelt:

 

1. Kompensation durch eine Anpassung der Kurzstreckenpreise

 

Um das o. g. Erlösdelta auszufüllen, müssten die Preise aller Tarifprodukte der Kurzstrecke Potsdam (Einzelfahrschein Kurzstrecke, Einzelfahrschein Kurzstrecke ermäßigt, Mehrfahrtenkarte Kurzstrecke, Mehrfahrtenkarte Kurzstrecke ermäßigt) um ca. 20% angehoben werden. Das bedeutet z. B. die Erhöhung des Einzelfahrausweises Kurzstrecke von 1,50 € auf 1,80 €. Durch diese Maßnahme könnten Mehrerlöse in Höhe von 230 T € generiert werden.

 

2. Kompensation durch eine Anpassung des gesamten Bartarifsortiments (Einzel-, Mehrfahrten- und Tageskarten in den Preisstufen Potsdam AB, Potsdam BC und Potsdam ABC)

 

Wenn das Preisniveau des gesamten Bartarifs um etwa 5 % angehoben wird (rundungsbedingt bei einzelnen Produkten auch etwas mehr), entstehen ebenfalls Mehrerlöse in Höhe von 230 T €. Das bedeutet z. B. die Anhebung des Einzelfahrausweises Kurzstrecke von 1,50 € auf 1,60. Der Preisr den Einzelfahrausweis im Regeltarif erhöht sich von 2,10 € auf 2,20 € und der Preis für die Tageskarte erhöht sich um 0,20 € auf 4,20 €.

 

Als Fazit kann somit festgehalten werden, dass eine Rückführung der Kurzstrecke auf sechs Haltestellen durch Preismaßnahmen bei den Kurzstrecken allein oder beim gesamten Bartarif gegenfinanziert werden kann.

 

Wird das Erlösdelta über eine Preisanpassung der Kurzstrecken refinanziert, ist die Preisdifferenz zur Preisstufe Potsdam AB im Ergebnis sehr gering (0,30 € oder ca. 15%). Somit erscheint die Kurzstrecke als Einstiegstarif in den ÖPNV als ungeeignet. Zudem bleibt zu erwähnen, dass insbesondere diejenigen Kurzstreckennutzer, die nur vier oder weniger Stationen weit fahren, eine weitere Preiserhöhung in Kauf nehmen müssen.

 

Die Refinanzierung über den gesamten Bartarifs hinweg, bringt zwar eine naturgemäß niedrigere Preisanpassung mit sich, es müssten aber fast alle Bartarifkunden höhere Preise in Kauf nehmen.

 

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Erläuterung

 

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