Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0428

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport informierte mit Schreiben vom 23.02.2017 den Landkreistag Brandenburg sowie den Städte- und Gemeindebund Brandenburg über den Entwurf eines Kindertagesstättenanpassungsgesetzes, welches Änderungen im Kindertagesstättengesetz, der Kita-Personalverordnung und der Kindertagesstätten-Betriebskosten- und Nachweisverordnung zur Folge hat.

 

Nachfolgend sind diese beabsichtigten Veränderungen dargestellt. Zugleich werden rückblickend die bereits ab 2015 erfolgten Veränderungen/Verbesserungen im Kindertagesstättengesetz dargestellt.

 

2015:

Mit Wirkung ab 01.08.2015 greift die Verbesserung des Finanzierungsschlüssels im Bereich Krippe (Kinder im Alter von Null bis Vollendung des dritten. Lebensjahres)

 

von 1 Erzieher/Erzieherinr 6 Kinder auf 5,5 Kinder.

 

Effekt (Jahreswirkung):

  • zusätzliche Einstellung bei freien Trägern in der LHP von 41 Erzieher/Erzieherinnen (Stellen)bzw. 66 Köpfe

 

  • Die damit verbunden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von rd. 1,904 Mio. EUR p.a. werden vollständig vom Land erstattet.

 

2016:

Mit Wirkung ab 01.08.2016 greift die Verbesserung des Finanzierungsschlüssels im Bereich Krippe (Kinder im Alter von Null bis Vollendung des dritten Lebensjahres)

 

von 1 Erzieher/Erzieherinr 5,5 Kinder auf 5 Kinder.

 

Effekt (Jahreswirkung):

  • zusätzliche Einstellung bei freien Trägern in der LHP von 41 Erzieher/Erzieherinnen (Stellen) bzw. 66 Köpfe

 

  • Die damit verbunden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von rd. 1,904 Mio. EUR p.a werden vollständig vom Land erstattet.

 

2017:

Mit Wirkung ab 01.08.2017 soll der Finanzierungsschlüssel im Bereich Kindergarten (Kinder im Alter vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt)

 

von 1 Erzieher/Erzieherinr 12 Kinder auf 11,5 Kinder verbessert werden.

 

Effekt (Jahreswirkung):

  • zusätzliche Einstellung bei freien Trägern in der LHP von 20 Erzieher/Erzieherinnen (Stellen) bzw. 33 Köpfe

 

  • Die damit verbunden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von rd. 1 Mio. EUR p.a. werden vollständig vom Land erstattet.

 

Mit Wirkung vom 01.09.2017erfolgt der Start des Förderprogrammes des Landes Kiez-Kitas“ mit dem Ziel die Zusammenarbeit mit Eltern in Kitas auszubauen/zu fördern. Das Land wird hierzu 5 Mio. EUR bereitstellen, was ca. 100 Stellen entspricht und bei Förderung von max. 0,5 Erzieher/Erzieherinnen (Stellen) pro Einrichtung insgesamt 200 Einrichtungen landesweit erreichen kann. Das Land wird hierzu noch eine Förderrichtlinie mit Auswahlkriterien erarbeiten. Die örtlichen Jugendämter können sich nach erster Lesart bei Zutreffen der Auswahlkriterien bewerben bzw. entsprechende Mittel beantragen.

 

Mit Wirkung ab 01.10.2017 soll die Verbesserung der so genannten Leitungsfreistellung um 0,0625 Stellen (2,5 Wochenstunden) pro Kindertagesstätte eintreten. Nach KitaG erfolgt keine vollständige Leitungsfreistellung. Die verbesserte Leitungsfreistellung erhöht um 2,5 Wochenstunden die Freistellung von der erzieherischen Tätigkeit und somit ist mehr Zeit für die pädagogische Leitung der Kita gegeben.

 

Das bedeutet in der Folge, dass um 0,0625 Stellen (2,5 Wochenstunden) das notwendige pädagogische Personal in jeder Einrichtung aufgestockt wird.

 

Effekt (Jahreswirkung):

  • Der Leitungsumfang auf alle Potsdamer Einrichtungen freier Träger erhöht sich in Summe um insgesamt 7 Leitungsstellen bzw. 12 Köpfe. Daraus folgt ein entsprechender Effekt durch das Erfordernis der Einstellung von Erziehern/Erzieherinnen in diesem Umfang.

 

  • Die damit verbunden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von rd. 0,487 Mio. EUR werden vollständig vom Land erstattet.

 

2018

Es erfolgt eine Fortführung der bekannten Investitionsprogrammer die Modernisierung/Ausbau/Neubau von Kita-Plätzen über den Geschäftsbesorger Investitionsbank des Landes Brandenburg in Höhe von jährlich 10 Mio. EUR für 2018 und 2019. Erstmalig soll die rderung nicht mehr auf den U3-Bereich (Krippenplätze) beschränkt sein, sondern alle Betreuungsformen (bis Hort) umfassen.

 

 

Mit Wirkung ab 01.08.2018 soll der Finanzierungsschlüssel im Bereich Kindergarten (Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt)

 

von 1 Erzieher/Erzieherinr 11,5 Kinder auf 11 Kinder verbessert werden.

 

Effekt (Jahreswirkung):

  • zusätzliche Einstellung von 20 Erzieher/Erzieherinnen (Stellen) bei freien Trägern in der LHP bzw. 33 Köpfe

 

  • Die damit verbunden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von rd. 1 Mio. EUR p.a. werden vollständig vom Land erstattet.
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Erläuterung

 

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