Beschlussvorlage - 17/SVV/0465

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum Bebauungsplan SAN P 18 „Friedrich-Ebert-Straße / Steubenplatz“ entschieden (gemäß Anlagen 5a und 5b).

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans SAN P 18 „Friedrich-Ebert-Straße / Steubenplatz“ wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, einen Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans SAN P 18 „Friedrich-Ebert-Straße / Steubenplatz“ herbeizuführen.

 

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. In diesem Verfahren ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB nicht erforderlich. Die Landeshauptstadt Potsdam hat zur Abklärung möglicher Anregungen und Bedenken aus der Bewohnerschaft dennoch eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Um gegenüber den Bewerbern im Rahmen des laufenden Grundstücksvergabeverfahrens im Geltungsbereich des Bebauungsplans ein gewisses Maß an rechtlicher Verbindlichkeit geben zu können, ist in einem Verfahren nach § 13a BauGB eine öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erforderlich.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf die laufende und mittelfristige Haushaltsplanung, sondern bezieht sich auf das Treuhandvermögen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Potsdamer Mitte“.

 

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Anlagen

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