Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0471

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der Beschluss DS Nr. 17/SVV/0174 vom 05.04.2017 ist nicht umsetzbar.

 

Die in diesem Beschluss angeregte beleuchtungstechnische Erschließung des Weges zwischen Zeppelinstraße und Schafgraben ist nicht zulässig, da dieser Weg nicht auf der Grundlage des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) gewidmet ist und im Ergebnis einer bereits erfolgten Prüfung auch nicht gewidmet werden darf, weil es sich bei diesem Weg um eine betriebsnotwendige Fläche der Deutschen Bahn AG (DB AG) handelt. Die dieser Strecke dienenden Bahngrundstücke unterliegen eisenbahnrechtlichen Bestimmungen und Beschrän-kungen, so dass eine zusätzliche straßenrechtliche Widmung (Doppelwidmung) unzuläs-sig/rechtswidrig ist.

 

Da im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam öffentliche Beleuchtungseinrichtungen nur auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen errichtet, unterhalten und betrieben werden dürfen, ist folglich wegen der langfristig mangelnden straßenrechtlichen Widmung des Weges eine beleuchtungstechnische Erschließung rechtlich nicht umsetzbar.

 

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Erläuterung

 

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