Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0490

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Das Konzept zur Umsetzung der Migrationssozialarbeit in der Landeshauptstadt Potsdam.

Die Landeshauptstadt Potsdam erhält gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Anlage 2 Erstattungs-verordnung-Landesaufnahmegesetz (LAufnGErstV) für die Aufgabenwahrnehmung der sozialen Unterstützung durch Migrationssozialarbeit (unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit) eine jährliche Pauschale von derzeit 777 Euro je Erstattungsfall.

Darüber hinaus erstattet das Land der Landeshauptstadt Potsdam gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 i.V. m. Anlage 2 LAufnGErstV sowie i.V.m. Anlage 2 der Durchführungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz (LAufnGDV) 3,294 Personalstellen für ein kontinuierliches Angebot von Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst. Die Erstattungspauschale pro Personalstelle beträgt derzeit 66.125 Euro (insgesamt 217.815,75 Euro).

 

Voraussetzung für die Gewährung der Erstattungspauschalen ist gemäß § 15 Abs. 1 LAufnGDV ein von den Kommunen zu erstellendes Umsetzungskonzept, das dem für Soziales zuständigen Ministerium gemäß § 17 Abs. 2 LAufnGDV bis zum 30.06.2017 vorzulegen ist.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

In der laufenden Haushaltsplanung 2018/19 werden mit derzeitigem Planungsstand für die Migrationssozialarbeit Erträge aus der Landeserstattung in Höhe von insgesamt rund 2.231.000 Euro (2018) bzw. 2.474.000 Euro (2019) eingeplant.

 

Aufwandsseitig werden in der Haushaltsplanung für den Fachberatungsdienst Aufwendungen in gleicher Höhe eingeplant.

 

Die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit ist Aufgabe des jeweiligen Einrichtungsträgers und wird daher in der Haushaltsplanung für die Betreiberverträge mit berücksichtigt.

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Anlagen

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