Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0499
Grunddaten
- Betreff:
-
Weg um Meedehorn in Sacrow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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07.06.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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zur Kenntnis
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22.06.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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zur Kenntnis
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27.06.2017
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Mit dem Beschluss zur DS-Nr. 15/SVV/0126 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, für das Meedehorn in Sacrow ein Wegekonzept zu entwickeln. Ziel des Konzeptes ist die Herstellung der vollständigen wasserseitigen Begehbarkeit unter Berücksichtigung ökologischer und naturschutzrechtlicher Belange.
Hinsichtlich der zu berücksichtigenden Belange wurde Folgendes festgestellt:
Das Vorhaben liegt innerhalb des Naturschutzgebietes (NSG) bzw. FFH-Gebietes (FFH-G) Sacrower See und Königswald sowie im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Königswald mit Havelseen und Agrarlandschaft. Im Gebiet befinden sich Biotope (nach § 30 BNatSchG).
Zur planerischen Vorbereitung fand zudem eine gemeinsame Begehung der Örtlichkeit mit dem Kleingartenverein Sacrow-Meedehorn e.V. und Vertretern der Stadtverwaltung statt. Darüber hinaus wurde eine Grenzanzeige der Örtlichkeit durchgeführt. Mit den vorliegenden Vermessungsergebnissen erfolgen weitere Abstimmungen unter Einbeziehung des Kleingartenvereins Sacrow-Meedehorn e.V. zu Zielen und Maßnahmen.
Die festgestellten Differenzen zwischen den ökologisch und naturschutzrechtlichen Belangen einerseits und dem Wunsch nach einer vollständigen Wegeerschließung andererseits machen deutlich, dass für den weiteren Planungsprozess die Einbindung eines Landschaftsplanungsbüros zur Abstimmung und Koordinierung der Ziele und Maßnahmen notwendig ist. Das Büro soll die Beeinträchtigung der Belange (NSG, FFH-G, LSG und der Biotope) durch die Anlage eines Weges prüfen und Lösungsvorschläge erarbeiten, die die Anlage eines Weges ermöglicht bzw. deren Beeinträchtigungen auf die genannten Belange minimiert.
Die weitere Umsetzung der Planung ist abhängig von den derzeit in Bearbeitung befindlichen Prioritätensetzungen der strategischen Überlegungen zur Umsetzung der Uferkonzeption der Landeshauptstadt Potsdam. Eine Berichterstattung dazu erfolgt zum Jahresende 2017.