Beschlussvorlage - 17/SVV/0505

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zur Absicherung des Projektes ffner: Zukunft Beruf“ werden im Stellenplan 2017, befristet für die 2-jährige Projektlaufzeit 2 Stellen eingerichtet. Die reguläre Besetzung der Stellen soll zum 01.08.2017 erfolgen.

r das Haushaltsjahr 2017 werden voraussichtlich zusätzliche Personalaufwendungen/-auszahlungen in Höhe von insgesamt 46.531 € benötigt. Diese werden im Rahmen der Förderung vollfinanziert.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Ausgangslage:

Das Programm „ffner: Zukunft Beruf“ ist ein Zuwendungsprojekt des Landes Brandenburg und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Die Richtlinie vom 30. September 2016 wurde im Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport am 20. Oktober 2016 veröffentlicht. Es handelt sich um eine Projektförderung als Vollfinanzierung. Zuwendungsempfänger sind Brandenburger Landkreise und kreisfreie Städte. Die Förderrichtlinie sieht eine Förderung von Personalausgaben bis Entgeltgruppe 13 TV-L vor bis max. 118.000 € pro Kalenderjahr und eine Finanzierung von OSZ-Maßnahmen für die Durchführung des Projektes bis zu max. 45.000 € pro Kalenderjahr vor. Die Richtlinie trat mit Wirkung vom 04.10.2016 in Kraft und tritt am 31.07.2019 außer Kraft.

Ziel der Förderung ist, die berufliche Integration von Jugendlichen am Übergang Schule-Beruf durch auf den Lernort Oberstufenzentrum (OSZ) bezogene Maßnahmen zu unterstützen. Durch die Maßnahmen soll die Ausbildungsbereitschaft und Ausbildungsfähigkeit der Jugendlichen verbessert werden. Zur Planung und Umsetzung der Maßnahmen soll für die Dauer der Projektförderung eine „Lokale Koordinierungsstelle“ eingerichtet werden.

Hintergrund ist, dass derzeit in Brandenburg 3,1% aller Schülerinnen und Schüler - die Schule ohne regulären Abschluss verlassen (ohne Förderschulen), 18% der Auszubildenden ihre Ausbildung ohne erfolgreichen Abschluss beenden und 29% ihren Ausbildungsvertrag aus unterschiedlichen Gründen vorzeitig auflösen.

Am 01.03.2017 wurde von der Stadtverordnetenversammlung ein Beschluss zum Stellen eines rderantrages für eine „Lokale Koordinierungsstelle“ im Rahmen des Programmes „ffner Zukunft Beruf“ gefasst (17/SVV/0040).

Ausgehend vom Beschlussantrag wurde vom Oberbürgermeister ein Antrag mit der Gesamtfördersumme von 351.383,51 Euro am 27.02.2017 zum Ende der Antragsfrist bei der Investions- und Landesbank des Landes Brandenburg gestellt (elektronisch bereits am 24.02.2017 eingereicht). Es wurden zwei Stellen, in der Projektleitung und in der Sachbearbeitung, im Umfang von 100% beantragt. Die Projektleiterstelle wurde mit der Entgeltgruppe 12 Entwicklungsstufe 3 angesetzt (insgesamt: 129.299,91 €) und die Projektmitarbeiterstelle mit der Entgeltgruppe 9a Entwicklungsstufe 3 (insgesamt: 99.983,88 €). Zusätzlich wurden Sachkosten r die Vergabe von Projekten an Dritte (insgesamt: 90.000 €) und für indirekte Ausgaben (insgesamt: 32.099,72 €) beantragt. Der Zuwendungsbescheid der Investitionsbank Berlin-Brandenburg ist am 30.03.2017 ausgestellt worden und am 03.04.2017 schriftlich im Büro des Oberbürgermeisters eingegangen.

 

Derzeitige Situation

Zielgruppe des Förderprogramms sind benachteiligte Jugendliche im Übergang Schule Beruf. In Potsdam stellt sich die Situation wie folgt dar: Eine besondere Risikogruppe beim Übergang in die berufliche Bildung stellen Schüler ohne Schulabschluss dar. Sie sind statistisch betrachtet häufiger von Arbeitslosigkeit bedroht als Absolvent/-innen mit Schulabschluss. In der LH Potsdam haben im Schuljahr 2014/15 insgesamt 67 Schulabgänger die Schule ohne Schulabschluss verlassen (mit Förderschulen). Im Jahr 2016 gab es 371 arbeitslose Jugendliche. Im gleichen Berichtsjahr blieben 119 Berufsausbildungsstellen unbesetzt. Die Vertragsauflösungsquote bei Ausbildungsverträgen liegt 2015 mit 30% ähnlich hoch wie in Brandenburg und damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 24,9%. Im Schuljahr 2016/17 besuchen rund 200 Schülerinnen und Schüler, die keinen Arbeitsvertrag haben, entweder das Berufsgrundbildungsjahr (BFS-G) oder eine Berufsvorbereitende Maßnahme (BvB) an der Berufsschule. Im Schuljahr 2015/16 haben 224 Jugendliche die beruflichen Schulen ohne Abschlusszeugnis verlassen.

 

Prognose der Fallzahlen

Durch das Programm soll eine Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit und Ausbildungsbereitschaft benachteiligter Jugendlicher erreicht werden. Durch die Förderung sozialer, persönlicher und  methodischer Kompetenzen soll der Übergang in die Ausbildung erleichtert und durch Beratungsangebote Hilfestellung bei der Berufsorientierung geboten werden. Zudem soll präventiv die Bereitschaft der Jugendlichen erhöht werden, eine angefangene Ausbildung zu Ende zu führen. Geplant ist, dass im Schuljahr 2017/18 und 2018/19 insgesamt 160 Schülerinnen und Schüler an den Maßnahmen teilnehmen. Eine Überprüfung des Erfolgs der Maßnahmen soll durch die statistische Erfassung des Verbleibs der Jugendlichen sichergestellt werden.

 

Zusätzlicher Personalbedarf

Die „Lokale Koordinierungsstelle“ in der LH Potsdam soll aus einer Projektleitungsstelle und einer Projektmitarbeiterstelle bestehen.

Die Stellenbesetzung ist zum Beginn des Schuljahres 2017/18 am 01. August 2017 geplant.

Durch die „Lokale Koordinierungsstelle“ soll der Bedarf an Jugendlichen mit Kompetenzdefiziten an allen drei OSZ erfasst werden. Hauptzielgruppe des Programms sind leistungsschwächere Jugendliche in den Berufsbildungsgängen BFS-G und BFS-G-Plus (Berufsbildungsgang für Neuzugewanderte) an den OSZ. Es ist mit einer Fallzahl von 80 Jugendlichen pro Schuljahr zu rechnen. Auf dieser Grundlage werden pädagogische Maßnahmen konzipiert und an Dritte vergeben. Bei 80 Fällen werden voraussichtlich drei bis sechs Maßnahmen pro Schuljahr an Dritte vergeben. Darüber hinaus bietet die „Lokale Koordinierungsstelle“ Beratung für den Übergang Schule Beruf an. Die potentielle Fallzahl für Beratungen liegt bei 200 Jugendlichen, die keinen Arbeitsvertrag haben und eine Berufsschule besuchen.

Neben der planerisch-organisatorischen Umsetzung der Maßnahmen ist die administrative Projektumsetzung zu gewährleisten.

Die Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen, einer Projektleitungsstelle und einer Projektmitarbeiterstelle, ist notwendig, damit das Projekt  fachlich kompetent und fristgerecht vor Ablauf der Richtlinie am 31.07.2019 mit der Dauer von zwei Schuljahren umgesetzt werden kann.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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