Beschlussvorlage - 17/SVV/0507

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Herr Bernd Rubelt wird als neuer Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in die Fluglärmkommission für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld entsandt.

 

Der Stellvertreter bleibt weiterhin der Bereichsleiter Umwelt und Natur, Herr Lars Schmäh.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Aufgrund der neuen Stellenbesetzung des Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt mit Beschluss der SVV 16/SVV/0849 vom 09.01.2017 durch Herrn Bernd Rubelt ist nunmehr eine Änderung der mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.12.2010 erfolgten Bestätigung eines Vertreters der Landeshauptstadt Potsdam in die Fluglärmkommission für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld notwendig.

 

Bisher war der ehemalige Beigeordnete, Herr Matthias Klipp, als Vertreter benannt. Nunmehr soll der fachlich zuständige Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Herr Bernd Rubelt, als Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in die Fluglärmkommission für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld entsandt werden.

Wie bisher, soll weiterhin der Bereichsleiter Umwelt und Natur, Herr Lars Schmäh, als Stellvertreter in der Fluglärmkommission bleiben.

 

Nach erfolgter Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung wird das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung gebeten, die entsprechende Abberufung des ehemaligen Beigeordneten und Berufung des neuen Beigeordneten des Geschäftsbereiches 4 - mit dessen Zustimmung - in die Fluglärmkommission vorzunehmen.

 

Die Entsendung der Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in die Fluglärmkommission für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld hat folgenden rechtlichen Hintergrund:

 

Gemäß § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) wird zur Beratung der Genehmigungsbehörde sowie des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und der Flugsicherungsorganisation über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge für jeden Verkehrsflughafen, der dem Fluglinienverkehr angeschlossen ist und für den ein Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festzusetzen ist, eine Kommission gebildet. Diese berät die Flughafengenehmigungsbehörde sowie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die Flugsicherheitsorganisation in Angelegenheiten des Fluglärms und der Luftverunreinigungen. Fluggenehmigungsbehörde für den internationalen Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg. Die Geschäftsführung wird ebenfalls von der Genehmigungsbehörde wahrgenommen. Die Aufgaben der Flugsicherung obliegen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH.

 

Gemäß § 32 b Abs. 4 LuftVG sollen der Kommission Vertreter der vom Fluglärm in der Umgebung des Flugplatzes betroffenen Gemeinden, Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Vertreter der Luftfahrzeughalter, Vertreter des Flugplatzunternehmers sowie Vertreter der von der Landesregierung bestimmten obersten Landesbehörden angehören. In die Kommission können weitere Mitglieder berufen werden, soweit es die besonderen Umstände des Einzelfalles erfordern. In die Kommission sollen nicht mehr als 15 Mitglieder berufen werden. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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