Beschlussvorlage - 17/SVV/0484

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Richtlinie zur Umsetzung der Verbesserung der Betreuungsqualität in Kindertagesstätten in der Landeshauptstadt Potsdam in den Jahren 2017 bis 2019 (Umsetzung haushaltsbegleitender Beschluss 16/SVV/0801) tritt mit Wirkung vom 01.09.2017 in Kraft.

 

  1. Der kommunale Finanzierungsanteil in Höhe von 500.000,00 EUR im Jahr 2017 und 1.500.000,00 EUR jeweils in den Jahren 2018 und 2019 wird unabhängig von den Landeszuschüssen eingesetzt.

 

  1. Die Richtlinie gilt für die Finanzierung von zusätzlichen sonstigen Personal- und Sachkosten für die pädagogische Arbeit, unabhängig von der Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam (Kita-Finanzierungsrichtlinie KitaFR), mit dem Ziel der Verbesserung von Betreuungsqualität in Kindertagesstätten.

 

  1. Die Richtlinie regelt eine freiwillige pauschale Finanzierung für die Verbesserung von Betreuungsqualität in Kindertagesstätten, die im Bedarfsplan der Landeshauptstadt Potsdam gemäß § 12 Abs. 3 KitaG ausgewiesen sind. Mit der freiwilligen Pauschalfinanzierung wird die Umsetzung der Aufgaben und Ziele nach § 3 KitaG unterstützt und primär, im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Möglichkeit der Randzeitenbetreuung verstärkt.

 

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Die Richtlinie zur Umsetzung der Verbesserung der Betreuungsqualität in Kindertagesstätten in der Landeshauptstadt Potsdam in den Jahren 2017, 2018 und 2019 (Umsetzung haushaltsbegleitender Beschluss 16/SVV/0801) regelt die Finanzierung von zusätzlichen sonstigen Personal- und Sachkosten für die pädagogische Arbeit, unabhängig von der Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam (Kita-Finanzierungsrichtlinie KitaFR). Geregelt wird eine zusätzliche pauschale Finanzierung für die Verbesserung von Betreuungsqualität in Kindertagesstätten, die im Bedarfsplan der Landeshauptstadt Potsdam gemäß § 12 Abs. 3 KitaG ausgewiesen sind.

 

Die Bildungs- und Lebensbedingungen von Kindern in Kindertagesstätten zu verbessern, war das Ziel  des ersten Modellprojektes, das die Bertelsmann Stiftung in Brandenburg durchgeführt hat. Es wurden in erster Linie Weiterentwicklungsbedarfe für Finanzierungsbedingungen identifiziert. Die repräsentativ erhobenen Daten in Potsdam haben gezeigt, dass u.a. die rechnerischen Personalschlüssel auf der Basis der vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten einen dringenden Handlungsbedarf erfordern. Nach dem brandenburgischen Kita Gesetz wird pauschal nur zwischen den Betreuungszeiten bis zu sechs Stunden oder mehr als sechs Stunden täglich unterschieden. Werden Kinder länger täglich betreut, wie das in Potsdam der Fall ist, muss das vorhandene Personal über die sehr langen Betreuungszeiten erheblich gestreckt werden und die Qualität der Betreuung verschlechtert sich für alle Kinder.

 

Qualitätsansprüche und Qualitätskriterien benennen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für das pädagogische Handeln. Die meisten Kriterien für die pädagogische Praxis in Kindertagesstätten sind bundes- und landesweit formuliert. Die Formulierung allein entlässt jedoch den Bund, das Land, die Kommunen und die Träger nicht aus der Verantwortung, entsprechende Bedingungen für die Erfüllung dieser Ansprüche und Kriterien zu schaffen. Um allen Kindern vergleichbare Bildungschancen zu bieten, empfiehlt die Bertelsmann Stiftung verbindliche einheitliche Qualitätsstandards und richtet die empfehlenden Botschaften klar an die jeweiligen Verantwortungsträger. Die Prioritätensetzung und die Umsetzung wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

Die aktuelle Situation in der Landeshauptstadt Potsdam stellt freie Träger und Kindertagesstätten aufgrund der langen Betreuungszeiten und dessen Auswirkung auf die Umsetzung von Aufgaben und Zielen und somit des Anspruchs auf Kindertagesbetreuung vor erhebliche Herausforderungen und zwingt zu einem schnellen Handeln. Die Möglichkeit dieser weiteren freiwilligen pauschalen Finanzierung, neben der finanziellen Unterstützung bei der Betreuung von Flüchtlingskindern, eröffnet freien Trägern die Möglichkeit, auf die besondere Lage zu reagieren. Die Pauschale soll in Trägerverantwortung standortbezogen zum Einsatz kommen. Freie Träger sollen gemeinsam mit den Kindertagesstätten entscheiden, wo aktuell Schwerpunkte zur Verbesserung der Betreuungsqualität gesetzt werden müssen, primär jedoch im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Möglichkeit der Randzeitenbetreuung verstärken. Dies erfordert ein hohes Fachwissen und die Bereitschaft, als Kita-Team gemeinsam im Interesse und zum Wohl der Kinder zu agieren. Grundvoraussetzung ist eine positive Haltung, die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern sowie das interdisziplinäre Arbeiten. Die damit verbundenen Reflektionen, Fach- und Elterngespräche benötigen Ressourcen und Kraft. Unabhängig vom Alter der Kinder, den sozialen Faktoren oder Sozialräumen müssen sich alle freien Träger mit ihrem Personal den vielfältigen Herausforderungen stellen und auf die Lebensbereiche und die positive Entwicklung aller der ihnen anvertrauten Kinder reagieren.

 

Die Entscheidung, eine weitere Pauschale an die Träger von Einrichtungen auszureichen, setzt weiterführend wirtschaftliche Standards. Ebenso soll diese Kostenpauschale den Verwaltungsaufwand auf Seiten der Träger als auch auf Seiten der Landeshauptstadt Potsdam im möglichen Rahmen reduzieren.

 

Die folgenden Varianten wurden geprüft:

 

Variante 1

Das zur Verfügung stehende Budget in den Jahren 2017, 2018 und 2019 wird durch die Anzahl der im               Jahresdurchschnitt durch die Träger in den Einrichtungen betreuten Kinder dividiert. Dabei               unterstellt man, dass die unterschiedlichen Finanzierungsschlüssel des Landes (Krippe 1 Erzieher zu 5 Kinder, Kindergarten 1 Erzieher zu 11 Kinder und Hort 1 Erzieher (0,8 VbE) zu 15 Kinder) bereits die jeweilige unterschiedlich notwendige Betreuungsintensität (Krippe höher gegenüber Kindergarten höher gegenüber Hort) abbilden. Jede freiwillige Verbesserung der Betreuungsqualität darüber hinaus jedoch gleichmäßig (Betreuungsform unabhängig) notwendig ist. Siehe zuvor dargestelltes Ziel der zusätzlichen Qualitätsverbesserung. 

 

Bsp. 2017:500.000 EUR/Prognose 16.235 Kinder = rund 31 EUR/Kind.

 

Jede Einrichtung erhält in Folge aufgrund seiner nachgewiesenen Anzahl an im Jahresdurchschnitt betreuten Kinder einen gesonderten Zuschuss (z.B.: 123 Kinder * 31 EUR = 3.813 EUR).

 

 

Variante 2

Es wird doch anders als in Variante 1 unterstellt, dass zusätzliche Verbesserungen gegenüber den landesgesetzlichen Finanzierungsschlüsseln ebenso die unterschiedliche               Betreuungsintensität abbilden sollen (Krippe 1 Erzieher zu 5 Kinder, Kindergarten 1 Erzieher zu               11 Kinder und Hort 1 Erzieher (0,8 VbE) zu 15 Kinder). In der Folge gewichtet man anhand               dieser gesetzlichen Finanzierungsschlüssel die zusätzlichen Mittel für die               Betreuungsqualitätsverbesserung:

 

Bsp. 2017: 500.000 EUR/Prognose Krippenkinder: 2.987, Kindergartenkinder: 6.015, Hortkinder: 7.233

 

FormSchlüsselVbE/Kindin % VerteilungKinderpro Kind

Krippe1:50,2  58,1 %290.500 EUR  2.98797 €

Kindergarten1:110,091  26,4 %132.000 EUR  6.01522 €

Hort0,8:150,053        15,5 %       77.500 EUR  7.233     11 €

0,344=100,0 %500.000 EUR16.235

 

Die hohe Betreuungsintensität anhand der geltenden landesgesetzlichen Finanzierungsschlüssel               rde bei Ansatz der zusätzlichen Mittel die Betreuungsqualitätsverbesserung erheblich               zugunsten der Krippenkinder gewichten.

 

Diese Gewichtung würde jedoch dem Ziel widersprechen, dass die Betreuungsqualitätsverbesserung in allen Einrichtungen und damit Betreuungsform unabhängig               notwendig erscheint.

 

 

Variante 3

Varianten 1 und 2 könnte man grundsätzlich noch nach der Länge der Betreuungszeiten (reguläre bis 6 h und über 6 h respektive im Hort bis 4 h und über 4 h) gewichten.

 

Bei Variante 1 ergäbe dies

einheitlich kurze Betreuungszeitlange Betreuungszeit

Krippe/

Kindergarten/    31 EUR27 EUR33 EUR

Hort/

 

Bei Variante 2 ergäbe dies

 

einheitlichkurze Betreuungszeitlange Betreuungszeit

Krippe    97 EUR84 EUR101 EUR

 

Kindergarten    22 EUR19 EUR  23 EUR

 

Hort    11 EUR10 EUR  12 EUR

 

Eine Gewichtung nach der Betreuungszeit in kurz bzw. lang erscheint nicht erheblich.

 

 

Ergebnis Prüfung:

Aufgrund der Benennung und Beschlusses eines Gesamtbudgets für die jeweiligen Haushaltsjahre und dem Ziel „Bessere Betreuungsqualität in Kitas“ (vgl. Beschluss 16/SVV/0801) erscheint die Ausreichung freiwilliger Zuwendungen (zusätzlich zur Finanzierung laut KitaG) in Form einer Pauschale pro Kind/Jahr als die zweckmäßigste und geeignetste. Bei den zuvor dargestellten möglichen Varianten wurde ebenso der verwaltungsseitige Aufwand auf Seiten der Träger wie der LHP betrachtet. Im Ergebnis erscheint die Variante 1 in Abwägung von Aufwand und Nutzen am geeignetsten. Der primäre Einsatz dieser Pauschale für die Verstärkung der Randzeitenbetreuung ist Bestandteil der Richtlinie.

 

Darüber hinaus ist aktuell davon auszugehen, dass diese zusätzlich bereitgestellten Haushaltsmittel keine mittelfristige Verstetigung erfahren werden. Ziel muss weiterhin die landesweite Verbesserung der Betreuungsschlüssel für alle Betreuungsformen sein.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam wird sich dem Land Brandenburg gegenüber für eine stufenweise deutliche Qualitätsverbesserung weiterführend einsetzen. Priorität haben weiterhin die langen Betreuungszeiten (8-10 h) und die deutliche Verbesserung der Betreuungsschlüssel. Eine aktive Beteiligung am Dialog zur Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg wird durch die Landeshauptstadt Potsdam sichergestellt.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die für das Jahr 2017 erforderlichen 500.000,00 EUR sind im Rahmen des Haushaltsvollzuges ab 09/2017 bereitzustellen.

 

Im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2018/19 wurden jeweils 1.500.000,00 EUR zusätzlich für die Verbesserung der Betreuungsqualität in Potsdamer Kindertagesstätten eingestellt (Produkt 36502).

 

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Anlagen

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