Antrag - 17/SVV/0458

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Rückgewinnung von Phosphor (Phosphat) aus dem kommunalen Abwasser und Klärschlamm in der Konzeption zur Abwasserentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam zu berücksichtigen.

 

Die Umsetzung der Phosphatrückgewinnung ist bis 2028 anzustreben.

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Erläuterung

Begründung:

Im Dezember 2016 beschloss der Bundestag die Novellierung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV). Die Vorlage (s. Anlage) bedurfte der Zustimmung des Bundesrates. Der Beschluss erfolgte am 12.05.2017. Die Verordnung verpflichtet die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen als Klärschlammerzeuger dazu, das im Klärschlamm enthaltene Phosphor ab 1. Januar 2025 zurückzugewinnen. Die Verordnung sieht vor, dass je nach Kläranlagengröße nach einer Übergangsfrist von 12 bis 15 Jahren Phosphor aus dem Klärschlamm, dem Abwasser oder aus Klärschlammverbrennungsaschen zurückgewonnen werden muss.

 

Die Konzeption zur Abwasserentsorgung der LHP (2009-2013) berücksichtigt kein Phosphat Recycling. Einhergehend mit dem Bevölkerungswachstum in der LH P, steigen auch die Einwohnerwerte für die kommunale Abwasserentsorgung. Die jetzige Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm, muss daher Bestandteil der konzeptionellen Potsdamer Abwasserentsorgung sein.

 

Der damit eingeleitete Paradigmenwechsel in der Abwasserbehandlung, ermöglicht eine hochwertige Verwertung des Klärschlamms, dient langfristig der Versorgungssicherheit mit Phosphor und trägt zur Schonung natürlicher Rohstoffreserven bei. Die Verordnung gewährleistet den Einstieg in eine ökologische Kreislaufwirtschaft und stellt auch international die Weichen hin zu einer nachhaltigen Rohstoffwirtschaft.

 

 

 

Anlage:Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung

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Anlagen

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