Antrag - 17/SVV/0459

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die derzeitigen/zukünftigen Glascontainer-Standorte im Stadtbild aufgewertet bzw. die Gestaltung einzelner Glascontainer dem Stadtbild angepasster gestaltet werden können. Dem Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung sind mögliche Umsetzungsmaßnahmen im Oktober 2017 vorzustellen.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Der Wegfall von Glascontainer-Standorten und die Suche nach neuen Standorten ist eine Herausforderung für die LHP. Geeignete Flächen sind rar und die bestehenden Standorte oftmals nicht besonders ansprechend. Altglascontainer sollen jedoch nicht nur praktisch sein, sondern sollten auch ansprechend aussehen. Die verschiedenen Unterflurbehälter haben - bis zu ihrer Außerdienststellung - Praktikabilität und Anpassung an den Stadtraum vereint. Jetzt müssen wir neue Wege gehen. Stadtgestalterische Kriterien müssten deshalb auch hier eine Rolle spielen, denn Altglascontainer prägen auch das Bild unserer Stadt. Mit dem gerade in Erarbeitung befindlichen Verwaltungskonzept zur Bestandsaufnahme der aktuellen Standorte wird ein erster Anfang gemacht. Die zukünftige Dislozierung und Gestaltung ist ein weiterer Schritt. Verschiedene Städte haben interessante Konzepte erarbeitet, um die Standorte dem Stadtbild angepasst im Stadtraum wirken zu lassen. Die Lösungen anderer Kommunen sind dabei sehr vielfältig: in München sollen die Flächen als künstlerische Gestaltungsfläche genutzt werden; in Buir wurden verschiedene Standorte mit Hecken begrünt; in Chemnitz wurden Standorte mit einer Holzverkleidung eingefriedet oder in Eisleben eine Graffiti-Aktion an verschiedenen Standorten durchgeführt. Welche Möglichkeiten sich für die LHP anbieten und an welchen Standorten diese durchgehrt werden könnten, soll Ergebnis des Prüfauftrages sein. Möglicherweise können Maßnahmen für die Glascontainerstandorte in Kooperation mit benachbarten Einrichtungen (Schulen, Kindertagesstätten, Vereinen, Genossenschaften etc.) durchgeführt werden, um die Bindung und Verantwortlichkeiten für einzelne Standorte zu stärken.

Loading...