Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0542
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklungsbereich Krampnitz - 14. Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnis
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28.06.2017
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:
Zum Entwicklungsbereich „Krampnitz“ ergibt sich aktuell der folgende Arbeitsstand.
1.
Auf der Grundlage der Ergebnisse des im 1. Halbjahr 2015 durchgeführten städtebaulich-landschaftsplanerischen-verkehrstechnischen Gutachterverfahrens für den Eingangsbereich der ehemaligen Kaserne Krampnitz wurden der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 141-1 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Klinkerhöfe Süd“ reduziert und der Aufstellungsbeschluss neu gefasst.
Östliche Teilbereiche des bisherigen Plangebiets mit der Anbindung an die Bundesstraße 2 liegen im Eingangsbereich zur Kaserne. Um eine zusammenhängende Planung zu ermöglichen wird dieser Teilbereich in einen Bebauungsplan Nr. 141-5 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Uferpark“ integriert werden.
Die Geltungsbereiche des Bebauungsplanes Nr. 141-4 sowie Teilbereiche des Bebauungsplanes Nr. 141-5 umfassen im Wesentlichen Areale mit denkmalgeschützten Bestandsgebäuden.
Für die Neubaubereiche im Entwicklungsbereich Krampnitz soll im Sommer 2017 insgesamt ein zweistufiger städtebaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt werden, dessen Ergebnisse die Grundlage für die künftige städtebauliche Entwicklung des Entwicklungsbereichs bilden sollen. Dabei soll auch untersucht werden, wie die Neubaubereiche deutlich stärker, als nach den bisherigen Planungsansätzen vorgesehen zur Abdeckung des dringenden Bedarfs an zusätzlichem Geschosswohnungsbau beitragen können.
2. Grundstücksverfügbarkeit
Ein maßgebliches Hindernis bei der Entwicklung der Flächen in Krampnitz war die ausstehende Verfügbarkeit der Grundstücke. Hier wurde endlich ein Durchbruch erzielt und dabei Zug um Zug:
- die geschlossenen Kauf- und Optionsverträge zwischen dem Land Brandenburg und den TGP-Gesellschaften aufgehoben und die Rechtsstreitigkeiten beendet,
- die Liegenschaften vom Land Brandenburg in das Treuhandvermögen überführt,
- eine Teilfläche an eine Gesellschaft der Deutschen Wohnen mit Investitionsverpflichtung weiterveräußert,
- für diesen Teilbereich der entwicklungsbedingte Ausgleichsbetrag und dessen vorzeitige Ablösung vertraglich vereinbart.
3.
Die Deutsche Wohnen (DW) erwirbt maßgebliche Teile des historischen Bestandes. Außerdem erwirbt die DW Neubauanteile, die im Rahmen des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs noch konkretisiert werden. Ziel ist eine ganzheitliche Entwicklung auf dem erworbenen Teil des Kasernengeländes mit ca. 1400 neuen Wohnungen.
4.
Die Verfahren zur Sicherung gegenüber dem Verfall besonderer denkmalgeschützter Gebäude wurden fortgeführt. Insbesondere wurden zwischenzeitlich weitere Sicherungsmaßnahmen eingeleitet, die von der Unteren Denkmalschutzbehörde begleitet und zeitnah abgeschlossen sein werden.
5.
Die wegen bestehender Belastungen des Grundwasserabstroms in das nördlich angrenzende Luch durch bekannte Belastungen im Bereich der ehemaligen Wäscherei der Kaserne notwendigen Sanierungsmaßnahme wurden eingeleitet, die detaillierte Sanierungsplanung wird erarbeitet. Der Abriss der alten baulichen Anlage hat begonnen.
6.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) vom 18. Juli 2016 zur Normenkontrolle Entwicklungssatzung "Krampnitz" ist noch nicht rechtskräftig. Antragsteller aus beiden Streitverfahren haben zwischenzeitlich Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Das OVG hat diesen Beschwerden nicht abgeholfen, sondern die Verfahren an das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) abgegeben.
Außerdem beantragt eine Partei die Berichtigung des Urteils. Das BVerwG hat daher zunächst die Gerichtsakten zur Entscheidung wieder an das OVG zurück übersandt.