Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0530

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der Geschäftsbereich Bildung, Kultur und Sport und der Geschäftsbereich Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung beabsichtigen, im Jahr 2019 eine integrierte Kita- und Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum 2019 bis 2025 vorzulegen. Die Planung soll vor Beginn des Schuljahres respektive des Kitajahres 2019/2020 zur Beschlussfassung in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden.

 

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Erläuterung

 

1. Anlass und Zweck

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Aufgabe, die Kindertagesbetreuung nach den §§ 1, 12 Kita-Gesetz des Landes Brandenburg zu gewährleisten. Der Leistungsverpflichtete hat im Benehmen mit den Trägern der freien Jugendhilfe einen Bedarfsplan aufzustellen und diesen rechtzeitig fortzuschreiben. Die Fortschreibung der Bedarfsplanung erfolgt aufgrund der fortlaufenden Korrekturen der Bevölkerungsprognose und der tatsächlichen Entwicklung jährlich. Gemäß § 80 SGB VIII ist im Rahmen der Fortschreibung der Kita-Bedarfsplanung die Vorsorge zu treffen, dass auch unvorhergesehene Bedarfe befriedigt werden können. Es müssen ausreichend Kita-Plätze für eine bedarfsgerechte Versorgung geplant und zur Verfügung gestellt werden.

 

Ferner ist neben der Kita-Bedarfsplanung die Schulentwicklungsplanung zur bedarfsgerechten Versorgung mit Schulplätzen zu becksichtigen. Die Schulentwicklungsplanung soll gem. § 102 BbgSchulG den gegenwärtigen und künftigen Schulbedarf differenziert nach den jeweiligen Bildungsgängen ausweisen und für einen Zeitraum von fünf Jahren gelten. Die aktuelle Schulentwicklungsplanung umfasst den Planungszeitraum von 2014 bis 2020 und gibt eine Vorschau für einen Betrachtungszeitraum bis 2030. Dem Erfordernis einer Anpassung aufgrund eines schnelleren und höheren Bevölkerungswachstums wird derzeit über Beschlüsse zur Schulerrichtung gem. § 104 BbgSchulG nachgekommen. Eine vorgezogene Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes um ein Schuljahr ist auf Grundlage einer aktuellen Bevölkerungsprognose im Wege einer integrierten Kita- und Schulentwicklungsplanung ab 2019 vorgesehen.

 

Mit den beiden letzten Schulentwicklungsplänen erfolgte bereits eine integrierte Hortplanung im Rahmen der Planung für die Potsdamer Grundschulen. So finden sich auf den Seiten 44 bis 159 des Planwerkes „Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020“ (13/SVV/0800) Angaben zu 21 Grundschulen inkl. der jeweils zugeordneten Horte.

 

Um den kommunalen Herausforderungen Rechnung zu tragen und eine gemeinsame Zielsetzung zu entwickeln, ist im Zuge der nächsten Schulentwicklungsplanung eine integrierte Planung von Kita- und Schulbedarfen vorzusehen. Diese ganzheitliche Planung soll inklusive einer Vorausschau für die nächsten 20 Jahre erfolgen. Die Vorausschau soll ein rechtzeitiges Agieren auf sich entwickelnde Bedarfe ermöglichen und die erforderliche Grundlage für das Erfordernis kommunaler Investitionen in den Bereichen Kindertagesbetreuung und Bildung in ihrer Gesamtheit schaffen.

 

 

2. Voraussichtliche Zeitschiene

  • Erstellung der Leistungsbeschreibung bis Juli 2017

 

  • Ausschreibung und Vergabe der Leistung bis Ende 2017

 

  • Erstellung des integrierten Kita- und Schulentwicklungsplans durch einen externen Dienstleister bis Dezember 2018

 

  • Bis Ende 1. Quartal 2019 Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über den „Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplan 2019 bis 2025“

 

 

3. Kosten und Finanzierung

Die Kostenkalkulation für die externe Dienstleistung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  1. Gutachterliche Prüfung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose und die differenzierte Betrachtung einzelner Planungsräume

 

  1. Erstellung des integrierten Kita- und Schulentwicklungsplanes gemäß §§ 22 25,

§ 80 SGB VIII, §§ 1, 12 BbgKitaG und § 102 BbgSchulG

  1. Immobilientechnische Analyse und Bewertung der Potenziale des vorhandenen Kita-Immobilienportfolios der freien Träger, der Landeshauptstadt Potsdam und des Kommunalen Immobilien Service im Hinblick auf eine optimierte Deckung des wachsenden Bedarfs an Kita- Immobilien

 

  1. Präsentation, Beratungstage sowie Teilnahme an Arbeits- und Projektgruppen, Gremien, etc.

r den Teil Schulentwicklungsplanung wird im Rahmen der Schätzung von geringeren Kosten ausgegangen als für den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, da eine immobilientechnische Analyse und Bewertung der Potenziale des vorhandenen Schulimmobilienportfolios (siehe c) bereits im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2014 bis 2020 weitestgehend erfolgt ist.

 

 

4. Umsetzung

Die Erstellung einer Leistungsbeschreibung für eine integrierte Kita- und Schulentwicklungsplanung 2019 bis 2025 erfolgt durch die Fachbereiche Bildung und Sport und Kinder, Jugend und Familie unter Beteiligung des Kommunalen Immobilien Service, des Fachbereichs Stadtplanung und Stadterneuerung sowie der Geschäftsstelle Haushalt und Finanzsteuerung.

 

Nach Vorliegen der Leistungsbeschreibung soll der Auftrag zur Erstellung der integrierten Kita- und Schulentwicklungsplanung 2019 bis 2025 an ein geeignetes externes Unternehmen übergeben werden. Nach Vergabe der Leistung an einen externen Dienstleister wird über das Projekt regelmäßig innerhalb der Projektgruppe SEP Bericht erstattet.

 

Das zu erstellende Planwerk soll in zwei Teile gegliedert sein. Der erste Teil soll die Altersgruppen von 0 Jahren bis zum Schuleintritt und der zweite Teil die Altersgruppen im Schulalter umfassen. Somit kann die separate Genehmigung des zweiten Teils (SEP) durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg erfolgen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Gegenwärtig wird im Rahmen einer Schätzung von Gesamtkosten i. H. v. ca. 252.280 EUR ausgegangen. Für den Anteil des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familien wird im Rahmen der Schätzung von Kosten i. H. v. 152.320 EUR ausgegangen. Der Anteil des Fachbereichs Bildung und Sport beträgt voraussichtlich 99.960 EUR.

 

Die Deckung der Summe i. H. v. 152.320 EUR erfolgt aus dem Produktkonto 3639902/5431590 des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie. Für die Deckung der Summe i. H. v. 99.960 EUR ist eine Mittelübertragung aus dem Produkt 2430001 "sonstige schulische Aufgaben" des Fachbereichs Bildung und Sport zum Fachbereich Kinder, Jugend und Familie vorgesehen.

 

Im Ergebnis werden die benötigten finanziellen Mittel im Haushalt 2017 des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie zur Verfügung gestellt.

 

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