Beschlussvorlage - 17/SVV/0539
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag
im Bereich der nördlichen Parkanlage der Villa Jacobs
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.07.2017
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08.11.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.09.2017
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11.10.2017
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01.11.2017
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Dem beiliegenden Städtebaulichen Vertrag zur Wiederherstellung von Wegeverbindungen und zur Sicherung von Nutzungsrechten im Bereich der nördlichen Parkanlage der Villa Jacobs in der Landeshauptstadt Potsdam (gemäß Anlagen 2 und 3) wird zugestimmt.
2. Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 146-2 “Nördliche Parkanlage Villa Jacobs“ und zur zugehörigen Flächennutzungsplan- Änderung “Nordwestseite Jungfernsee / Nördliche Parkanlage Villa Jacobs“ (10/15) wird eingestellt (siehe Anlage 2).
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung zum Beschlussvorschlag:
Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, einen Beschluss zur Zustimmung. zum Städtebaulichen Vertrag zur Wiederherstellung von Wegeverbindungen und zur Sicherung von Nutzungsrechten im Bereich der nördlichen Parkanlage der Villa Jacobs in der Landeshauptstadt Potsdam herbeizuführen. Außerdem besteht das Erfordernis, auf dieser Grundlage das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 146-2 “Nördliche Parkanlage Villa Jacobs“ und zur zugehörigen Flächennutzungsplan- Änderung “Nordwestseite Jungfernsee / Nördliche Parkanlage Villa Jacobs“ (10/15) mit Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung zur Einstellung zu bringen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Fazit finanzielle Auswirkungen
In der Umsetzung des Beschlusses sind voraussichtlich Kosten zu erwarten, die nicht durch einen Dritten übernommen werden können.
Die voraussichtliche Höhe der zu erwartenden Realisierungskosten wird vorläufig eingeschätzt mit:
Kostenposition geschätzter Aufwand in € betroffener Fachbereich
Herstellung desca. 128.250,0047
Uferweges
Für die Umsetzung der Planung stehen in der Investitionsplanung 2017-2021 keine Mittel zur Verfügung. Es ist vorgesehen, diese Maßnahme ab 2020 in die Investitionsplanung aufzunehmen.
Folgekosten
Mögliche Folgekosten nach Realisierung der Planung erstrecken sich auf die Instandhaltung und Pflege des öffentlichen Uferweges Bebauungsplan.
Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:
Kostenposition geschätzter Aufwand in €Finanzierung aus Produktkonto
Pflege des Uferwegesca. 1.047,605510000.5221100
Diese Aufwendungen werden voraussichtlich ab 2020 anfallen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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188,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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150 kB
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3
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(wie Dokument)
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13,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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21,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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515,7 kB
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6
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(wie Dokument)
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161,5 kB
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