Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0543

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Zur Behebung unvorhersehbarer brandschutztechnischer Mängel an Schwimm- und Leichtathletikhalle am Luftschiffhafen im Zusammenhang mit der laufenden Pylonsanierung entstehen Mehrkosten in der Gesamtmaßnahme in Höhe vom 500.000 €.

 

Mit Stadtverordnetenvorlage 14/SVV/0092 wurde für die Wiederherstellung der Nutzungsfähigkeit der Schwimm- und Leichtathletikhalle am Luftschiffhafen ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von 4.440.149,26 €r die damit verbundenen Baumaßnahmen (Pylonsanierung) beschlossen.

 

Bei verschiedenen Vor-Ort-Begehungen wurden brandschutztechnische Mängel festgestellt, welche in der Gesamtheit zu einem früheren Zeitpunkt nicht ersichtlich waren. Nach Erstellung eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes wurde mit Baugenehmigung vom 07.10.2016 der Bauaufsicht Potsdam die Umsetzung bzw. die Durchführung der notwendigen brandschutztechnischen Maßnahmen beschieden.

Dabei ist das vorhandene Restbudget aus dem Projekt der Sanierung der Hallendächer nicht auskömmlich.

 

Der entsprechend benötigte Mehrbedarf im aktuellen Haushaltsjahr in Höhe von 500.000 €r genannte Maßnahmen soll dabei aus den diesjährig nicht benötigten Mitteln für die Sanierung des Beckenumlaufes der Schwimmhalle am Luftschiffhafen gedeckt werden.

 

In Anbetracht der genannten Mängel stellt sich die Maßnahme im Sinne eines reibungslosen Betriebes der Hallen am Luftschiffhafen als unverzichtbar und nicht verschiebbar dar.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Im Rahmen des Projektes "Sanierung der Hallendächer am Luftschiffhafen Potsdam, Leichtathletikhalle, Verbinder und Schwimmhalle" wurden bei verschiedenen Begehungen nicht vorhersehbare brandschutztechnische Mängel festgestellt, welche innerhalb des Projektes zu Mehrkosten in Höhe von 500.000 € im Haushaltsjahr 2017 führen.

 

Die dargestellten Mehrkosten sollen im Haushalt 2017 durch geplante Mittel für die Sanierung des Beckenumlaufes der Schwimmhalle am Luftschiffhafen aus dem Produktkonto 4242001.5315000 gedeckt werden.

Somit entstehen im Haushaltsjahr 2017 keine Mehrkosten im Budget des Luftschiffhafens.

 

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Anlagen

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