Antrag - 17/SVV/0550
Grunddaten
- Betreff:
-
Löschung der Leninstatue aus der Denkmalliste des Landes Brandenburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Einreicher*:
- Fraktion CDU/ANW
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.07.2017
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08.11.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Vorberatung
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31.08.2017
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19.10.2017
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Erläuterung
Begründung:
Das Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG) vom 24. Mai 2004 gibt § 28 vor:
„Die Eintragungen sind innerhalb von fünf Jahren nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes um die nach § 3 Abs. 3 erforderlichen Angaben zu ergänzen.“ Diese Ergänzung ist bisher unterblieben. Damit ist die Frist dafür ist laut BbgSchG seit 13 Jahren abgelaufen.
Laut Antwort auf die Kleine Anfrage 12/SVV/0891 vom 02.01.2013 hat der Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen mehrmals mündlich und auch schriftlich gegenüber dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege (BLDAM) angeregt, die Statue aus der Denkmalliste gem. §3 Abs. 2 BdgDSchG zu löschen, da die Eintragungsvoraussetzungen entfallen sind.
Die Wiederaufstellung der Leninstatue wurde mehrfach, zuletzt am 3.5.2017 (DS: 17/SVV/0379) von der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Im Übrigen besagt eine Auskunft des Landeskonservators, (siehe Begründung der DS 06/SVV/0113), dass die Leninstatue nicht mehr an ihrem alten Platz zurückkehren muss, da das Gesamtdenkmal „Russisches Offizierskasino“ in seinem ursprünglichen Sinn nicht mehr besteht.