Antrag - 17/SVV/0550

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich erneut bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass die Potsdamer Leninstatue aus der Denkmalliste des Landes gelöscht wird, da die Eintragungsvoraussetzungen entfallen sind.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Das Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG) vom 24. Mai 2004 gibt § 28 vor:

Die Eintragungen sind innerhalb von fünf Jahren nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes um die nach § 3 Abs. 3 erforderlichen Angaben zu ergänzen.“  Diese Ergänzung ist bisher unterblieben. Damit ist die Frist  dafür ist laut BbgSchG seit 13 Jahren abgelaufen.

 

Laut Antwort auf die Kleine Anfrage 12/SVV/0891 vom 02.01.2013 hat der Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen mehrmals mündlich und auch schriftlich  gegenüber dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege (BLDAM) angeregt, die Statue aus der Denkmalliste gem. §3 Abs. 2 BdgDSchG zu schen, da die Eintragungsvoraussetzungen entfallen sind.

 

Die Wiederaufstellung der Leninstatue wurde mehrfach, zuletzt am 3.5.2017 (DS: 17/SVV/0379) von der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt. 

 

Im Übrigen besagt eine Auskunft des Landeskonservators, (siehe Begründung der DS 06/SVV/0113), dass die Leninstatue nicht mehr an ihrem alten Platz zurückkehren muss, da das Gesamtdenkmal „Russisches Offizierskasino“ in seinem ursprünglichen Sinn nicht mehr besteht.

 

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