Anfrage - 17/SVV/0572

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Antwort auf die Kleine Anfrage DS 17/SVV/0496 ist zu entnehmen, dass in vier der fünf am Modellversuch teilnehmenden Grundschulen das kostenlose Frühstück erst gegen 9:30 Uhr zur Verfügung stehen soll. Zu diesem Zeitpunkt haben die Kinder bereits mindestens zwei Unterrichtsstunden absolviert, ohne gefrühstückt zu haben. Ein Ziel des Modellprojekts ist es aber, dass die Kinder nicht mit leerem Magen den Schultag beginnen zu müssen.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit an allen fünf am Modellprojekt teilnehmenden Grundschulen das Frühstück vor Unterrichtsbeginn eingenommen werden kann?

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Erläuterung

 

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