Anfrage - 17/SVV/0573

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit Beschluss vom 07.12.2016 wurde die Potsdamer Stadtordnung im § 8 „Mitführen von Tieren und Leinenpflicht“, um eine Passage zur Erleichterung des Einsatzes von Blinden- und Assistenzführhunden ergänzt. Der im Internet abrufbaren Potsdamer Stadtordnung fehlt bis dato die Ergänzung: „Die Absätze 1 und 2 gelten hinsichtlich der Verpflichtung zur Beseitugung der durch Hunde verursachten Verunreinigungen nicht für Hundeführer von Blinden- bzw. Assistenzhunden, die in zweckentsprechendem Einsatz sind.“

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Frage:Wann erfolgt die entsprechende Aktualisierung?

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Erläuterung

 

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