Anfrage - 17/SVV/0574

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Informationen von SGB II-Empfängern zufolge soll es im Jobcenter Potsdam eine interne Dienstanweisung geben, dass Bürgern, die Unterlagen im Servicebereich abgeben und dafür eine Eingangsbestätigung erbitten, diese nicht ausgestellt werden darf/muss.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Wenn es eine solche interne Dienstanweisung gibt, auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert sie?

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Erläuterung

 

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