Anfrage - 17/SVV/0574
Grunddaten
- Betreff:
-
Eingangsbestätigung Jobcenter Potsdam - Interne Dienstanweisung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Stadtverordnete Schulze, Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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05.07.2017
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Beschlussvorschlag
Informationen von SGB II-Empfängern zufolge soll es im Jobcenter Potsdam eine interne Dienstanweisung geben, dass Bürgern, die Unterlagen im Servicebereich abgeben und dafür eine Eingangsbestätigung erbitten, diese nicht ausgestellt werden darf/muss.
Ich frage den Oberbürgermeister:
Wenn es eine solche interne Dienstanweisung gibt, auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert sie?