Anfrage - 17/SVV/0589

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf dem Parkplatz vor der Gesamtschule am Schilfhof steht seit einigen Tagen ein Mast mit Videokameras und einer Beschilderung Mobile Videoüberwachung“.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Auf welcher Rechtsgrundlage wurde durch wen an diesem Standort eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum veranlasst?

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Erläuterung

 

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