Beschlussvorlage - 17/SVV/0538

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zwischen den beteiligten Kooperationspartnern der Jugendberufsagentur Potsdam ist eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Jugendberufsagenturen (JBA) bieten jungen Menschen einen leichten und übersichtlichen Zugang zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten der kooperierenden Kooperationspartner. Hierfür ist eine enge räumliche Zusammenarbeit - idealerweise unter einem Dach - besonders zielführend.

 

Die Akteure bestimmen die fachlichen Ziele, z.B. das Identifizieren und Schließen von Förderlücken zwischen den Rechtskreisen oder die Reduktion von Maßnahmeabbrüchen, an denen sich die Ergebnisqualität der Kooperation messen lässt. Um die Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit der Jugendberufsagentur prüfen zu können, sollten sich die Kooperationspartner auf entsprechende Ziele und hierauf bezogene Zielindikationen verständigen.

 

Damit Jugendliche ganzheitlich unterstützt werden können, müssen einerseits Prozesse zur einzelfallbezogenen Zusammenarbeit aufeinander abgestimmt sowie andererseits berufsbezogene Angebote der Jugendsozialarbeit mit den Fördermaßnahmen der Jobcenter und Agenturen für Arbeit und den kommunalen Eingliederungsleistungen verzahnt werden.

 

Die bundesweite Einrichtung von Jugendberufsagenturen soll dazu beitragen, Leistungen der Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Arbeitsförderung und der Kinder- und Jugendhilfe zu bündeln. Durch die aufeinander abgestimmte Arbeit der Kooperationspartner werden die Unterstützungsangebote für die Jugendlichen optimiert. Der Fokus ist somit auf eine individuelle Unterstützung für jeden jungen Menschen gerichtet. U.a. stehen dabei folgende Ziele im Vordergrund:

 

-          die Anzahl der jungen Arbeitslosen zu verringern und mehr junge Menschen dauerhaft in Arbeit zu bringen

-          die Anzahl junger Menschen ohne Berufsabschluss zu verringern

-          mehr junge Menschen dauerhaft zu einer selbständigen und von Sozialleistungen unabhängigen Lebensführung zu befähigen

 

Die Betreuung aus einer Hand wird dabei in einem One-Stop-Goverment umgesetzt.

 

Eine Jugendberufsagentur erfordert Transparenz und schafft diese gleichzeitig für die jungen Menschen. Im Jobcenter, Jugendamt und der Agentur für Arbeit müssen die Ansprechpartner/innen, die Organisationsstrukturen und verfahren, die gesetzlichen Grundlagen sowie die spezifischen lokalen Angebote der jeweils anderen Institutionen bekannt sein und gemeinsame Kommunikationsstrukturen -fachlich und persönlich - geschaffen werden.

 

In der vorliegenden Kooperationsvereinbarung wird der dazu notwendige Informationsaustausch zwischen den beteiligten Akteuren vertraglich vereinbart.

 

Zur Umsetzung der beschriebenen Zusammenarbeit innerhalb der Jugendberufsagentur wird eine entsprechende Stelle benötigt, die vorrangig folgende Aufgaben erfüllen muss.

 

 

 

 

 

 

 

Handlungs-und Einsatzfelder

 

-der Einsatz erfolgt im nachgelagerten Bereich des Kooperationspartners Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

-der/die Mitarbeitende wird dem Regionalteam 3, Bereich Regionale Kinder- und Jugendhilfe, zugeordnet und steht im unmittelbaren Kontakt mit dem Eingangsbereich der Jugendberufsagentur

 

Aufgaben im Einzelfall:

 

Hierbei handelt es sich vorrangig um Beratungs- und Vermittlungsaufgaben für junge Menschen zwischen 14 und 25 Jahren

 

-beim Übergang von Schule zur Ausbildung/Studium

-oder wenn noch kein Ausbildungsverhältnis begonnen oder abgeschlossen wurde zu den entsprechenden Maßnahmen /Angeboten der Berufsvorbereitung bzw. Ausbildung

-Vermittlung an Fachkräfte der regionalen Kinder-und Jugendhilfe, die sozialraumorientiert an 3 verschiedenen Standorten innerhalb von Potsdam tätig sind

(Diese Fachkräfte beraten bei Erziehungsproblemen sowie bei familienrechtlichen Konflikten. Darüber hinaus informieren Sie zu Hilfen zur Erziehung und vermitteln das geeignete Angebote vorrangig unter Einbeziehung der Ressourcen im Sozialraum)

-Teilnahme an Fallkonferenzen

 

Gemeinschaftliche Aufgaben:

 

Die Wahrnehmung der gemeinschaftlichen Aufgaben erfolgt in Abstimmung mit dem Bereich Regionale Kinder- und Jugendhilfe.

 

-Mitwirkung bei der Festlegung gemeinsamer Ziele der JBA

-Teilnahme an gemeinsamen Fortbildungen und Schulungen innerhalb der JBA

-Mitwirkung bei der gemeinsamen Planung und Abstimmung der Maßnahmen der Berufsvorbereitung und Ausbildung unter Berücksichtigung der regionalen Bedarfe

-Mitwirkung beim Aufbau und bei der Koordination des Berichtswesens und der Evaluation

-Unterstützung bei der Umsetzung des Konzeptes der Landeshauptstadt Potsdam Schule-Jugendhilfe

 

Rahmenbedingungen:

 

Die Stelle wird dem Bereich Regionale Kinder- und Jugendhilfe, Regionalteam 3, zugeordnet. Die dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse obliegen dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie.

Die Servicezeiten des Fachbereiches sind dabei zu berücksichtigen.

Die Arbeit im Datenverarbeitungssystem und den entsprechenden Programmen der Stadtverwaltung bzw. des Fachbereiches sind sicherzustellen.

Die Koordination des täglichen Geschäftes am Standort Jugendberufsagentur obliegt der Bereichsleitung Regionale Kinder- und Jugendhilfe in Abstimmung mit der Leitung der Arbeitsgruppe des Regionalteams 3.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Siehe Darstellung der finanziellen Auswirkungen.

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Anlagen

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