Antrag - 17/SVV/0264

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

  1. Unverzüglich als Vertreter der Eigentümerin zu veranlassen, den möglicherweise nach wie vor bestehenden Leihvertrag zwischen der VPSG (ehemals Verwaltung der staatlichen Schlösser und Gärten Potsdam) mit der Verwaltung der Berliner Humboldt Universität durch die Leihgeberin aufzukündigen, da die Stadtschlossfiguren Eigentum der Stadt Potsdam sind.

 

  1. Entsprechende Vereinbarungen mit der Leihnehmerin zu treffen, so dass die Figuren    innerhalb eines Jahres nach Potsdam auf dessen Kosten im fachgerecht restaurierten Zustand nach Potsdam gebracht werden. Die in dem Leihvertrag vorgesehene Überwachung der ordnungsgemäßen Rückgabe der Figuren, sollen durchgeführt werden

 

  1. Nach Wiederherstellung der 8 Originalfiguren des ehemaligen Stadtschlosses, sind diese dem Verein Potsdamer Stadtschloss e.V. zur Wiederaufstellung von zunächst 4 Figuren auf den Außenfassaden zur Verfügung zu stellen. Über den Verbleib und der Verwendung der übrigen 4 Staturen, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
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Erläuterung

Begründung:

 

Die 8 Attikafiguren vom ehemaligen Stadtschloss gehören weder dem Land Berlin, noch der Humboldt-Universität Berlin.

Auf dem Stadtforum am 03.11.2016 erklärte der Oberbürgermeister, dass er mit den Stadtschlossfiguren nichts zu tun hat, da diese nicht der Stadt gehören würden. Diese Aussage ist nach unserer Auffassung falsch, da der Rat der Stadt Potsdam in der Ratssitzung vom 15.12.1959 beschloss, die Bergungskonzeption des Ministers für Kultur der DDR unter der Leitung von Prof.Dr. Deiters vom Institut für Denkmalpflege Berlin umzusetzen. Die geborgenen wertvollen Bestandteile (Figuren, Vasen etc.) sollten im Bereich der Staatlichen Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

 

Der Rat der Stadt war für die Durchführung der Beseitigung der Stadtschloss-Ruine über den Rat des Bezirkes beauftragt. Dazu gehörte auch die bestätigte Bergungskonzeption. Mit der staatlichen Übertragung der Verfügungsgewalt zum Abriss ging eine Eigentumsübertragung der zu bergenden Gegenstände einher. Für das entstehende freie Grundstück des ehemaligen Stadtschlosses erfolgte auch eine entsprechende Eigentumsübertragung 1960 ins Kataster des Grundstücksplanes der Potsdamer-Mitte.

 

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Anlagen

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