Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0702

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Mit SVV-Beschluss (17/SVV/0596) vom 05.07.2017 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark Gespräche mit dem Ziel aufzunehmen, die Buslinie 612/634 von Töplitz nach Potsdam auch weiterhin mit dem bisherigen Angebot zu betreiben. Gelingt dies nicht, ist zu prüfen, wie das bisherige ÖPNV-Angebot weiterhin sichergestellt werden kann. Dem Hauptausschuss ist in der ersten Sitzung im September 2017 zu berichten. Dem wird hiermit entsprochen.

 

Wie im Zuge der dem Prüfauftrag vorausgegangenen Befassung mitgeteilt, liegt die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung der Bevölkerung von Töplitz in der territorialen Zuständigkeit und  Verantwortung des Landkreises Potsdam-Mittelmark (LK PM) als Aufgabenträger des dortigen übrigen öffentlichen Personenverkehr (üÖPNV) und Träger der Schülerbeförderung für die Schülerinnen und Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft und an Ersatzschulen mit Wohnsitz im Landkreis.

 

Wie ebenfalls mitgeteilt, sah die dort zum 01.06.2016 erfolgte Direktvergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen (öDA) über Bus-Verkehrsleistungen an die kommunalen Verkehrsunter-nehmen vor, die zum 30.06.2017 ausgelaufene Linienkonzession der Linie 612 auf Seiten des Landkreises nicht erneut zu beantragen.

 

Daraufhin erfolgten seit April wiederholt Abstimmungen der beteiligten Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger zur künftigen verkehrlichen Erschließung des besagten Streckenabschnittes. Im Ergebnis wurde die bestehende Linie 634 der regiobus Potsdam Mittelmark GmbH, welche den Streckenabschnitt Töplitz, Leester Str. bis Neu Töplitz, Wendeplatz analog der Linie 612 bedient, mittels Änderung der Linienkonzession bis zur Stadtgrenze PM/LHP verlängert.

 

Die bisherige Verkehrsleistung der Buslinie 612 auf dem Gebiet des Landkreises wird bis zum Fahrplanwechsel (10.12.2017) mittels der Buslinie 634 gewährleistet. Zwischen Neu Töplitz und Potsdam, Schlänitzseer Weg verkehren die Busse als Linie 634, auf dem Gebiet der Landeshauptstadt verkehren die Busse wie bisher als Linie 612. Ein Umstieg ist nicht erforderlich.

 

Bekanntlich wurde mittels Beschluss des Hauptausschusses der LHP vom 13.07.2016 (DS 16/SVV/0451) die Absicht gefasst, der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) mit Wirkung zum 01.07.2018 im Wege der Direktvergabe einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Straßenbahnen und Bussen auf dem Gebiet der LHP zu erteilen. Hierzu erfolgte im vergangenen Jahr die Vorabbekanntmachung zur Initiierung der beabsichtigten Direktvergabe im EU Amtsblatt.

 

Die Vorgaben zu Linienverläufen und Leistungsumfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergeben sich aus dem jeweils gültigen Nahverkehrsplan. Entsprechend sieht die beabsichtigte Vergabe die weitere Konzessionierung der Linie 612 bis zur Stadtgrenze gem. Nahverkehrsplan vor. Die LHP und im Zuge deren Beauftragung die ViP beabsichtigen hier keine Änderung der Konzessionierung.

 

Im Herangehen auf den Fahrplanwechsel zum 10.12.2017 erfolgten zwischen der ViP und der regiobus Potsdam Mittelmark mehrere Arbeitsgespräche zur gemeinsamen Fahrplanabstimmung. Im Ergebnis wurde definiert, dass die ViP im Herangehen auf den Fahrplanwechsel zum 10.12.2017 einen neuen Fahrplanentwurf erarbeitet.

 

Hier soll das Bestreben des Landkreises berücksichtigt werden, durch Reduzierung des Linienangebotes auf Seiten des Landkreises (tagsüber nur noch im Stundentakt) die seinerseits benötigte Fahrzeuganzahl von derzeit zwei auf einen Bus zu reduzieren. Mit einem an den Schulanfangs- und Endzeiten der Inselschule Töplitz ausgerichteten Fahrplanangebot unter Berücksichtigung der zurückliegend erhobenen Fahrgastzahlen erachtet der Landkreis die prioritäre, hinreichende Sicherstellung der Schülerverkehre in beide Richtungen gem. BbgSchulG Rechnung als gesichert.

 

Die Erstellung des neuen Fahrplanentwurfes befindet sich aktuell noch in Bearbeitung. Neben der Prüfung eines gesicherten Anschlusses der Buslinie 612 hat die ViP ihrerseits auf Grund  ferner Auswirkungen einer solchen Anpassungen auf andere Buslinien der ViP (bspw. Buslinie 697) zu analysieren.

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