Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0694

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der Bereich des Grünzuges/Uferbereich zwischen Eisenbahnbrücke und Speicherstadt (Mittelteil) liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 36-1. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt steht dieser Bereich nicht im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam, so dass derzeitig auch keine öffentlichen Behälter aufgestellt werden können.

 

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des B-Planes 36-1 wird für die zukünftige öffentliche Grünanlage eine Planung erstellt, welche auch die Ausstattung des Bereiches mit Mobiliar (einschließlich Behälter) zum Inhalt haben wird.

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Erläuterung

 

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