Antrag - 17/SVV/0683
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung des Aufsichtsrates der Luftschiffhafen Potsdam GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktionen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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13.09.2017
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Luftschiffhafen Potsdam GmbH am 07.12.2016 gemäß Drucksache Nr. 16/SVV/0780 entsandten städtischen Vertreter/innen werden abberufen.
- Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH folgende sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:
- über die Fraktion DIE LINKEHerr Dr. Lutz HenrichHerr Stefan
(2 Sitze)Wollenberg
- über die Fraktion SPDHerr Daniel Keller Frau Hannelore
(2 Sitze)Knoblich
- über die Fraktion CDU/ANW Herr Clemens Viehrig
(1 Sitz)
- über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Till Heyer-Stuffer
(1 Sitz)
- über die Fraktion DIE aNDERE Herr Sandro Szilleweit
(1 Sitz – nach Einigung)*
Als Nachrücker/innen werden entsandt:
- über die Fraktion DIE LINKE Herr Peter Rieger
- über die Fraktion SPD Herr Volker Klamke Herr Marcel Piest
- über die Fraktion CDU/ANW Herr Hans-Wilhelm Dünn
- über die Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFrau Julia von La Chevallerie
- über die Fraktion DIE aNDERE Herr Lutz Boede
* Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).
Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Die Luftschiffhafen Potsdam GmbH ist eine Tochtergesellschaft der ProPotsdam GmbH. Die ProPotsdam GmbH hält 100 % der Anteile an dieser Gesellschaft. Die Landeshauptstadt Potsdam wiederum ist alleinige Gesellschafterin der ProPotsdam GmbH.
Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 07.03.2012 (DS Nr. 12/SVV/0134) entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der Luftschiffhafen Potsdam GmbH entsandt. Die Amtszeit des Aufsichtsrates der Luftschiffhafen Potsdam GmbH begann mit seiner Konstituierung im Jahr 2012 (1. ordentliche Aufsichtsratssitzung am 05.06.2012). Die Amtszeit endet gemäß § 8 Abs. 3 S. 2 des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird gemäß § 8 Abs. 3 S. 3 nicht mitgerechnet. Die Amtszeit des amtierenden Aufsichtsrates endet somit in 2017.
Gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 9 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an:
a) Ein vom Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam entsendetes Mitglied, welches den Vorsitz führt.
b) Ein von der Alleingesellschafterin entsendetes Mitglied, welches den Vorsitzenden/ die Vorsitzende des Aufsichtsrats im Falle dessen/ deren Abwesenheit vertritt.
c) Sieben von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam entsandte Mitglieder.
Von der Stadtverordnetenversammlung sind nun sieben Aufsichtsratsmitglieder neu zu entsenden.
Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsratsmitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 2 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf).
Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die sieben von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:
Sitze der Fraktionen=Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Zahl der Mitglieder aller Fraktionen
Fraktion SPD7 x 15/56 = 1,8752 Sitze
Fraktion DIE LINKE 7 x 14/56 = 1,7502 Sitze
Fraktion CDU/ANW7 x 10/56 = 1,2501 Sitz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen7 x 07/56 = 0,8751 Sitz
Fraktion DIE aNDERE7 x 04/56 = 0,5001 Sitz
Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen. Dies ist in der vorliegenden Konstellation nicht relevant.
Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.
II. Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der Luftschiffhafen Potsdam GmbH.
§ 8 des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtszeit des Aufsichtsrates.
Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in Unternehmen.
Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH von der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.
Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen (DS):
DS 08/SVV/0061 Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam
DS 11/SVV/1001 Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordneten-versammlung (empfohlene Verhaltensregeln)
DS 12/SVV/0278 Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam
DS 13/SVV/0830 Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)
festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsratsmitgliedern zu beachten.