Antrag - 17/SVV/0681

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, gegenüber dem Verwaltungsrat und anderen zuständigen Gremien der Mittelbrandenburgischen Sparkasse darauf hinzuwirken, dass die ab 1. Oktober 2017 angekündigte Erhebung von Verwahrentgelten auf alle Rücklagenkonten ohne Freibetrag schnellstmöglich zurückgenommen wird.

Zumindest sollte ein angemessener Freibetrag festgesetzt werden.

Der Stadtverordnetenversammlung ist in ihrer Sitzung am 8. November 2017 über das Ergebnis der dazu geführten Gespräche zu berichten.

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Erläuterung

Begründung:

Die Mittelbrandenburgische Sparkasse hat gegenüber ihren Kunden schriftlich angekündigt, auf alle Einlagenkonten ab dem 1. Oktober 2017 ein sogenanntes Verwahrentgelt (Negativzins) zu erheben. Ausgenommen hiervon sind lediglich Girokonten, für die ein Freibetrag von 500.000,00 € gilt.

Dieses Vorgehen stellt gerade für klein- und mittelständische Unternehmen und Einzelselbstständige eine erhebliche Härte dar. Häufig werden diese Konten zur Bildung von Steuer- oder Investitionsrücklagen genutzt. Sie einer zusätzlichen Belastung zu unterwerfen, ist „negative“ Wirtschaftsförderung.

Die Stadt sollte daher dringend ihren Einfluss in den Aufsichtsgremien geltend machen, um diese Maßnahme im Interesse der mittelständischen Wirtschaft schnellstmöglich rückgängig zu machen.

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