Beschlussvorlage - 17/SVV/0721

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei den Ländern Berlin und Brandenburg und beim Bund darauf zu drängen, dass auch weiterhin kein pflichtiges Eintrittsgeld für die Benutzung der Schlossgärten und Parkanlagen erhoben wird, so wie § 2 Abs. 3 der Stiftungssatzung dies vorsieht.

 

Der Oberbürgermeister wird des Weiteren beauftragt, mit den drei Zuwendungsgebern der Stiftung darüber zu verhandeln, dass ein Eintritt auch nicht über einen Modellversuch für den Park Sanssouci eingeführt wird. Vielmehr geht es zur Vermeidung eines Pflegedefizits um eine adäquate Finanzausstattung durch die drei verantwortlichen Zuwendungsgeber.

 

Sollten die beiden Bundesländer und der Bund ihre finanzielle Beteiligung an den Stiftungsaufgaben nicht erhöhen, um die Einführung eines pflichtigen Parkeintritts abzuwenden, wird der Oberbürgermeister beauftragt, über eine finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt am Unterhaltungsaufwand der Stiftung für im Potsdamer Stadtgebiet liegende Gärten und Parks zu verhandeln. Dafür gilt eine Obergrenze von 5 Mio. € in 5 Jahren.

 

Bedingungen einer erneuten finanziellen Beteiligung sind:

 

  • Die Vereinbarung ist erneut nur befristet vorzusehen.
  • Bedingung einer neuen finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt ist der weitere

Verzicht der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten auf die Einführung eines verpflichtenden Eintritts in Gärten und Parks auf dem Potsdamer Stadtgebiet.

  • Der Landeshauptstadt ist ein Mitspracherecht bei der Verwendung der Gelder einzuräumen.
  • Es ist anzustreben, die Hinweise der Bürgerinnen und Bürger aus der Bürgerumfrage zu den Welterbeparks aus dem Jahr 2016 in die Verwendungszwecke aufzunehmen.

 

Das  Verhandlungsergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.   

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 05.06.2013 beschlossen, dass sich die Landeshauptstadt mit 1 Mio Euro pro Jahr am Unterhaltungsaufwand der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg für in Potsdam gelegene Gärten und Parks beteiligt. Dafür hat die Stiftung auf die Einführung eines verpflichtenden Eintritts in den Park Sanssouci verzichtet.

 

Zur Verwendung der finanziellen Mittel der Landeshauptstadt wurde eine „Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam an den Mehrwert-Gartenprojekten der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“ geschlossen. Die Vereinbarung definierte diejenigen Maßnahmen in Potsdamer Parks und Gärten, die von den Mitteln der Landeshauptstadt profitieren durften. Damit förderte die Landeshauptstadt das kulturelle Erbe und den touristischen Wert der Gartenanlagen.

 

Ab 2014 wurden 12 zusätzliche Gärtner eingestellt. Davon arbeiten 9 Gärt­ner im Park Sanssouci, 2 Gärtner im Neuen Garten und 1 Gärtner im Park Babelsberg. Darüber hinaus sind regelmäßig je 1 Auszubildender im Park Sanssouci und im Park Babelsberg beschäftigt.

 

Zu Beginn der Laufzeit der Vereinbarung wurden gemeinsam zwischen der Landeshauptstadt und der Stiftung Bereiche mit dringendem Handlungsbedarf identifiziert und fortlaufend aktualisiert. Für die betreffenden Räume sind Ziele herausgearbeitet worden, auf deren Erreichung schrittweise hinzuarbeiten war.

 

Als räumliche Handlungsbereiche wurden definiert:

 

  • Park Sanssouci: Parkrevier I
  • Mopke
  • Hopfengarten: Gehölz-, Wege-, Wiesen
  • Fasanerie: Wegepflege Gehölzpflege

 

  • Park Sanssouci: Parkrevier II
  • Östlicher Lustgarten (1.BA: Bereich Oranier- und Mohrenrondell, 2. BA: Bereich Holländischer Garten, Wege- und Heckenpflege)
  • Neptungrotte
  • Gartenteil zwischen Obelisk und Obelisktor

 

  • Park Sanssouci Parkrevier III
  • Weg westlich der Gaststätte Historische Mühle
  • Ruinenberg: Gehölz- und Wegepflege
  • Koppelflächen nördlich der Orangerie
  • Bereich südwestlich der Orangerie

 

  • Park Babelsberg:  Wege und Gewässerpflege

 

 

 

 

 

  • Neuer Garten
  • Pfingstberg
  • Mirbachwäldchen
  • Umgebung Schloss Cecilienhof
  • Uferweg am Jungfernsee und Ökonomieweg

 

Konsequent wurde durch die im Mehrwert-Gartenprojekt tätigen Gärtner an der Umsetzung der gemeinsam festgehaltenen Ziele gearbeitet. Zu den einzelnen Bereichen wurden regelmäßig Ergebnisse überprüft und vereinbart, wie die Maßnahmen fortgeführt werden sollen. 

 

Im Ergebnis wurden die Maßnahmen der Gehölz-, Wege-, Wiesen-, und Gewässerpflege im Hopfengarten, der Fasanerie, Am Ruinenberg und im Park Babelsberg erfolgreich durchgeführt. Als abgeschlossen gelten können auch die vereinbarten Maßnahmen an den Koppelflächen nördlich der Orangerie und im Bereich südwestlich der Orangerie. Der Weg westlich der Gaststätte Historische Mühle wurde mit einer erneuerten Ausgleichs- und Deckschicht und Regenentwässerung verbessert. Zentrale Bereiche der Mopke sind durch intensive Pflege jetzt unkrautfrei und in einem guten Zustand. Im Östlichen Lustgarten konnte der 1.BA im Bereich Oranierrondell“ und dem so genannten „Mohrenrondell erfolgreich abgeschlossen werden. Die Wege- und Platzflächen wurden wieder hergestellt; die Entwässerungsleitungen wurden saniert. Im Bereich des Holländischen Gartens (2. BA) sind die Wiederherstellungsarbeiten für den Wegebau nahezu abgeschlossen, die Wege- und Platzflächen wurden erneuert, inkl. Wiederherstellung des friderizianischen Parterres; Regen- und Entwässerungsleitungen und Einläufe wurden neu gebaut.

Um den geschaffenen Standard bzw. Zustand dauerhaft zu erhalten ist eine kontinuierliche und intensive Pflege in allen Bereichen notwendig. Durch die Generalsanierung von Schloss Cecilienhof bis 2018 entsteht auch ein gärtnerischer Mehraufwand. Da das Schloss hrend der Sanierungszeit geöffnet bleibt, soll auch der umgebende Garten weiterhin attraktiv gehalten werden. So besteht ein erhöhter Pflegeaufwand während der Baumaßnahme.

 

Im Rahmen der Diskussion um eine Fortsetzung der finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt am Unterhaltungsaufwand der Stiftung wurden im September und Oktober 2016 zwei Umfragen zu den Potsdamer Welterbeparks durchgeführt.  In der repräsentativen Bürgerumfrage sowie einer begleitenden Kinder- und Jugendumfrage wurde nach der Wahrnehmung der Parks, ihrer gewünschten und tatsächlichen Nutzung sowie der Haltung zu einem pflichtigen Parkeintritt für Sanssouci gefragt.

 

Folgende zentrale Erkenntnisse wurden dabei gewonnen:

 

  1. Eine überwältigende Mehrheit (knapp 97%) der Potsdamerinnen und Potsdamer hält den Schutz der Welterbeparks für wichtig bis sehr wichtig.

 

  1. Neun von Zehn Potsdamerinnen und Potsdamern haben in den vergangenen 12 Monaten mindestens einen der drei untersuchten Welterbeparks besucht.

 

  1. Die Merkmale Sauberkeit, Gestaltung und der Pflegezustand der Welterbeparks sind den Teilnehmenden besonders wichtig und sie schätzen deren tatsächliche Umsetzung als sehr positiv ein.

 

  1. Die Potsdamerinnen und Potsdamer finden eine gute Ausstattung der Welterbeparks mit Papierkörben, sanitären Einrichtungen, Sitzbänken und einer ausreichenden Beleuchtung ebenfalls sehr wichtig hier sehen sie allerdings vielfach noch Verbesserungspotential.

 

  1. Abweichend von den befragten Erwachsenen (ab 16 Jahre) vermissen die befragten Kinder und Jugendlichen ein ausreichendes Angebot an Spiel- und Bewegungsflächen in den Welterbeparks.

 

  1. Die Welterbeparks werden von den Potsdamerinnen und Potsdamern ganz überwiegend zum Spazierengehen, der stillen Erholung beim Sitzen, dem Besuch einer Sehenswürdigkeit sowie der Durchquerung mit dem Fahrrad genutzt.

 

  1. Der Besuch der Parks mit Kindern, einer gastronomischen Einrichtung oder Sehenswürdigkeit, sowie teils die Erholung beim Liegen oder beim Baden spielen eine nachgeordnete, wenngleich nicht unwichtige Rolle. Andere (teils gar nicht zulässige) Nutzungsmöglichkeiten, sind hingegen nur von geringer Bedeutung.

 

  1. Eine klare Mehrheit der Teilnehmenden (55,6 %) spricht sich gegen einen Pflichteintritt für den Park Sanssouci aus.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltes 2017 würde eine erneute finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam am Unterhaltungsaufwand der Stiftung einen Mehraufwand von voraussichtlich 1 Mio. Euro pro Jahr ab 2019 darstellen.

 

Der erforderliche Zuschuss wäre im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens für den Doppelhaushalt 2018/2019 in den Haushaltsjahren 2019 - 2022 ergebnisneutral und unter Beibehaltung der geplanten Ergebnislinie zu berücksichtigen. Diese Mittel wären entsprechend umzuschichten.

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Anlagen

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