Antrag - 17/SVV/0724
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung des Aufsichtsrates der Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktionen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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13.09.2017
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.) Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH am 17.09.2014 gem. DS-Nr.: 14/SVV/0738 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker werden abberufen.
2.) Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gem. § 8 Abs. 1 lit. b) des Gesellschaftsvertrages der Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH folgende vier Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:
- über die Fraktion SPD:Frau Babette Reimers
- über die Fraktion DIE LINKE:Herr Dr. Alexander Steinicke
- über die Fraktion CDU/ANW:Herr Lars Eichert
- über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Dr. Berndt Armbruster
Als Nachrücker/innen werden benannt:
- über die Fraktion SPD: David Kolesnyk
- über die Fraktion DIE LINKE: Michél Berlin
- über die Fraktion CDU/ANW: Herr Horst Heinzel
- über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:Julia v. La Chevallerie
Erläuterung
Begründung:
Das von der Fraktion CDU/ANW entsandte Aufsichtsratsmitglied Götz Friederich wird aus dem Aufsichtsrat der Technologie und Gewerbezentren Potsdam GmbH abberufen. Die Fraktion entsendet Herrn Lars Eichert als neues Mitglied. Nachrücker für die Fraktion CDU/ANW im Aufsichtsrat der Technologie und Gewerbezentren Potsdam GmbH bleibt Herr Horst Heinzel.
§ 8 TGZP-Gesellschaftsvertrag regelt die Zusammensetzung/Bildung/Amtsdauer des Aufsichtsrates.
Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) i.V.m. § 97 Abs. 1, 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter/innen in privatrechtlich organisierten wirtschaftlichen Unternehmen.
Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) des Gesellschaftsvertrages der Technologie und Gewerbezentren Potsdam GmbH in den Aufsichtsrat zu entsendenden vier Mitglieder gemäß § 41 Absatz 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen.
Unter Zugrundelegung des Hare-Niemeyer-Verfahrens ergibt sich derzeit für die vier nach § 8 Abs. 1 lit. b) TGZP-Gesellschaftsvertrag von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der TGZP zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Anzahl der Mitglieder in den Fraktionen
Fraktion SPD= 4x15/56 = 1,0711 Sitz
Fraktion DIE LINKE= 4x14/56 = 1,000 1 Sitz
Fraktion CDU/ ANW= 4x10/56 = 0,714 1 Sitz
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen= 4x 7/56 = 0,500 1 Sitz
Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.