Antrag - 17/SVV/0724

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.)    Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH am 17.09.2014 gem. DS-Nr.: 14/SVV/0738 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker werden abberufen.

 

2.)    Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gem. § 8 Abs. 1 lit. b) des Gesellschaftsvertrages der Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH folgende vier Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:

 

-          über die Fraktion SPD:Frau Babette Reimers

-          über die Fraktion DIE LINKE:Herr Dr. Alexander Steinicke

-          über die Fraktion CDU/ANW:Herr Lars Eichert

-          über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:       Dr. Berndt Armbruster                    

 

Als Nachrücker/innen werden benannt:

 

-          über die Fraktion SPD:                                          David Kolesnyk

-          über die Fraktion DIE LINKE:                                         Michél Berlin                           

-          über die Fraktion CDU/ANW:                                          Herr Horst Heinzel                           

-          über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:Julia v. La Chevallerie

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Das von der Fraktion CDU/ANW entsandte Aufsichtsratsmitglied Götz Friederich wird aus dem Aufsichtsrat der Technologie und Gewerbezentren Potsdam GmbH abberufen. Die Fraktion entsendet Herrn Lars Eichert als neues Mitglied. Nachrücker für die Fraktion CDU/ANW im Aufsichtsrat der Technologie und Gewerbezentren Potsdam GmbH bleibt Herr Horst Heinzel.

 

§ 8 TGZP-Gesellschaftsvertrag regelt die Zusammensetzung/Bildung/Amtsdauer des Aufsichtsrates.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) i.V.m. § 97 Abs. 1, 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter/innen in privatrechtlich organisierten wirtschaftlichen Unternehmen.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) des Gesellschaftsvertrages der Technologie und Gewerbezentren Potsdam GmbH in den Aufsichtsrat zu entsendenden vier Mitglieder gemäß § 41 Absatz 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen.

 

Unter Zugrundelegung des Hare-Niemeyer-Verfahrens ergibt sich derzeit für die vier nach § 8 Abs. 1 lit. b) TGZP-Gesellschaftsvertrag von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der TGZP zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

Anzahl der Mitglieder in den Fraktionen

 

Fraktion SPD= 4x15/56 = 1,0711 Sitz

Fraktion DIE LINKE= 4x14/56 = 1,000 1 Sitz

Fraktion CDU/ ANW= 4x10/56 = 0,714                        1 Sitz

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen= 4x  7/56 = 0,500                       1 Sitz

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

Loading...