Antrag - 17/SVV/0725
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung des Aufsichtsrates der Lausitz Klinik Forst GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktionen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Gestoppt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
13.09.2017
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.) Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Lausitz Klinik Forst GmbH am 09.07.2014 gem. DS-Nr.: 14/SVV/0650 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker werden abberufen.
2.) Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gem. § 8 Abs. 2 lit. c) des Gesellschaftsvertrages der Lausitz Klinik Forst GmbH folgende drei Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:
- über die Fraktion SPD: Herr Nico Marquardt
- über die Fraktion DIE LINKE: Herr Peter Pfaffhausen
- über die Fraktion CDU/ANW:Herr Lothar Wellmann
Als Nachrücker/innen werden benannt:
- über die Fraktion SPD: -
- über die Fraktion DIE LINKE:Herr Andrej Philipp
- über die Fraktion CDU/ANW:Herr Hans-Wilhelm Dünn
Erläuterung
Begründung:
Das von der Fraktion CDU/ANW entsandte Aufsichtsratsmitglied Hans-Wilhelm Dünn wird aus dem Aufsichtsrat der Lausitz Klinik Forst GmbH abberufen. Die Fraktion entsendet Herrn Lothar Wellmann als neues Mitglied. Nachrücker für die Fraktion CDU/ANW im Aufsichtsrat der Lausitz Klinik Forst GmbH wird Herr Hans-Wilhelm Dünn.
Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) i.V.m. § 97 Abs. 1, 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter/innen in privatrechtlich organisierten wirtschaftlichen Unternehmen.
Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die drei gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages der Lausitz Klinik Forst GmbH seitens der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Absatz 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen.
Unter Zugrundelegung des § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für drei nach den kommunalrechtlichen Bestimmungen in den Aufsichtsrat der Lausitz Klinik Forst GmbH zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Anzahl der Mitglieder in den Fraktionen
Fraktion SPD= 3x15/56 = 0,8041 Sitz
Fraktion DIE LINKE= 3x14/56 = 0,750 1 Sitz
Fraktion CDU/ ANW= 3x10/56 = 0,536 1 Sitz
Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.