Antrag - 17/SVV/0725

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.)    Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Lausitz Klinik Forst GmbH am 09.07.2014 gem. DS-Nr.: 14/SVV/0650 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker werden abberufen.

 

2.)    Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gem. § 8 Abs. 2 lit. c) des Gesellschaftsvertrages der Lausitz Klinik Forst GmbH folgende drei Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:

 

-          über die Fraktion SPD:                                                       Herr Nico Marquardt

-          über die Fraktion DIE LINKE:   Herr Peter Pfaffhausen

-          über die Fraktion CDU/ANW:Herr Lothar Wellmann  

 

Als Nachrücker/innen werden benannt:

 

-          über die Fraktion SPD:                                                       -

-          über die Fraktion DIE LINKE:Herr Andrej Philipp                                      

-          über die Fraktion CDU/ANW:Herr Hans-Wilhelm Dünn

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Erläuterung

Begründung:

 

Das von der Fraktion CDU/ANW entsandte Aufsichtsratsmitglied Hans-Wilhelm Dünn wird aus dem Aufsichtsrat der Lausitz Klinik Forst GmbH abberufen. Die Fraktion entsendet Herrn Lothar Wellmann als neues Mitglied. Nachrücker für die Fraktion CDU/ANW im Aufsichtsrat der Lausitz Klinik Forst GmbH wird Herr Hans-Wilhelm Dünn.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) i.V.m. § 97 Abs. 1, 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter/innen in privatrechtlich organisierten wirtschaftlichen Unternehmen.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die drei gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages der Lausitz Klinik Forst GmbH seitens der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Absatz 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen.

 

Unter Zugrundelegung des § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für drei nach den kommunalrechtlichen Bestimmungen in den Aufsichtsrat der Lausitz Klinik Forst GmbH zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

Anzahl der Mitglieder in den Fraktionen

 

Fraktion SPD= 3x15/56 = 0,8041 Sitz

Fraktion DIE LINKE= 3x14/56 = 0,750 1 Sitz

Fraktion CDU/ ANW= 3x10/56 = 0,536                        1 Sitz

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

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