Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0730

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 5. Juli 2017 zur Drucksache 17/SVV/0567 war zu prüfen, ob und wie die Landeshauptstadt Potsdam Mittel aus dem Städtebauförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ beantragen und die Kofinanzierung in den Jahren 2018, 2019 und ggf. 2020 sicherstellen kann, um das Gebäude Geschwister-Scholl-Straße 34 als Nachbarschaftshaus „Scholle 34“ herzustellen.

 

Zu diesem Bundesprogramm erfolgte durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)   ein Teilnahmeaufruf für das Land Brandenburg, der erst am 24. Juli 2017 veröffentlicht wurde. Die konkrete Förderrichtlinie für das Land Brandenburg ist mit Datum dieser Mitteilungsvorlage noch nicht veröffentlicht. Antragsberechtigt waren nur Städte und Gemeinden. Antragsschluss war der 21. August dieses Jahres.

 

Ziele des Förderprogramms sind

-          die Schaffung von Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier,

-          die Qualifizierung sozialer Infrastruktureinrichtungen,

-          die Errichtung, der Erhalt oder die Weiterqualifizierung von Grün- und Freiflächen und

-          die Quartiersentwicklung durch die Verbesserung der baukulturellen Qualität.

Gefördert werden investive oder investitionsbegleitende Maßnahmen an sozialen Gemeinschafts- und Folgeeinrichtungen, die der Integration dienen und den sozialen Zusammenhalt im Quartier stärken. Im Zusammenhang mit dem geförderten Investitionsvorhaben ist auch ein Integrationsmanagement förderfähig.

 

Die Erfolgsaussichten der Anträge ngen im Wesentlichen davon ab, in welchem Umfang andere förderfähige Projekte innerhalb kommunaler Städtebauförderkulissen vorrangig behandelt und beschieden werden.

 

Im Rahmen des Förderprogrammes ist durch das MIL ein Projektauswahlverfahren geplant. r dieses Auswahlverfahren ist die Lage in einer Gebietskulisse der Städtebauförderung vorteilhaft. In Ausnahmefällen und mit besonderer Begründung der Bedeutung werden eventuell auch Projekte außerhalb dieser Kulisse förderfähig sein, was für das Projekt Scholle 34 entsprechend des Standortes notwendig re. Eine Entscheidung über einen Zuschlag der Förderung ist informell für Mitte November angekündigt. Belastbare Informationen zu diesem Termin gibt es noch nicht.     

 

Die Landeshauptstadt hat vor dem Hintergrund der Förderbedingungen drei Projekte zur Förderung beantragt:

 

  1. Nachbarschaftshaus „Scholle 34“ (Gesamtkosten: 2,5 Mio. €)

    Der enorme Zeitdruck zur Nutzung dieses Förderprogrammes führte allerdings dazu, dass der gestellte Antrag bezüglich des zukünftigen Betreibermodells verschiedene Entwicklungs- und Strukturfragen noch offen lassen musste. Das betrifft auch Vertragsregelungen zwischen dem Eigentümer der Immobilie (Stiftung Preußische Schlösser und Gärten), dem zukünftigen Betreiber und der LHP selbst. Zu diesen Vertragsregelungen zählen auch die Bauherrenfestlegung, die baufachliche Begleitung des Projektes, die Form der Weitergabe der zu erwartenden Fördermittel und die Nachweisführung.
     
  2. Qualifizierung des Bürgerhaus Am Schlaatz und Integrationsmanagement Schlaatz Gesamtkosten: 1,74 Mio. €)

    Aufgrund der 17 Jahre zuckliegenden Sanierung des Bürgerhauses und veränderten Nutzungsanforderungen soll der langfristige Weiterbetrieb und die zielgerichtete Funktion des Bürgerhauses gesichert werden. Darüber hinaus wurde investitionsbegleitend ein Integrationsmanagement beantragt, das die koordinierte Integration im Stadtteil gezielt unterstützt und Aufgaben des Quartiersmanagement ergänzt. Damit soll auch dem Verstetigungskonzept für den Schlaatz (14/SVV/0247) Rechnung getragen werden.

 

  1. Stadtgarten in der Gartenstadt Drewitz (Gesamtkosten: 50.000 €)

 

Zur Angebotserweiterung des Drewitzer Begegnungshauses „oskar“ soll ein Stadtgarten in unmittelbarer Nachbarschaft entstehen. Er soll einen Integrationsgarten, ein grünes Klassenzimmer, eine Velostation und Sportangebote enthalten. Außerdem sollen Lagerflächen für das „oskar“ geschaffen werden.

Sobald eine Entscheidung des Fördermittelgebers vorliegt, wird sich die Stadtverwaltung für eine Entscheidung an die Stadtverordnetenversammlung wenden. Aufgrund der sehr begrenzten investiven Eigenmittel der Landeshauptstadt wird davon ausgegangen, dass nur eines der unter 1 und 2 genannten Projekte gefördert werden kann. Für Projekt 3 stehen die Eigenmittel aus der Gesamtmaßnahme „Soziale Stadt“ zur Verfügung.  

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Antragstellung an sich hat noch keine finanziellen Auswirkungen.

 

Bei erfolgreicher Bescheidung des Antrages ist von investiven finanziellen Auswirkungen auszugehen, die sich aufgrund der Förderquote auf 10 Prozent der Gesamtkosten belaufen.

 

Diese Mittel werden durch Umschichtungen im Haushalt der LHP sicherzustellen sein. Zusätzliche investive Eigenmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Durch Realisierung eines oder mehrerer der beantragten Projekte entstehen finanzielle Auswirkungen im Bereich des Ergebnishaushaltes für Betrieb und Unterhalt. So wird für das Nachbarschaftshaus „Scholle 34“ mit Kosten für das Betreiben der Einrichtung von 216.000 € pro Jahr ab 2020 durch den Projektentwickler gerechnet. Mehrkosten für das Bürgerhaus am Schlaatz und Folgekosten für den Stadtgarten in Drewitz sind derzeit nicht beziffert. Die Mehraufwendungen für diese Projekte sind derzeit in der mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten.

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