Beschlussvorlage - 17/SVV/0722

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallgebührensatzung) 2018

Reduzieren

Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Die Abfallentsorgung in der Stadt Potsdam wurde zum 01.01.2016 um das Angebot einer flächendeckenden Biotonne erweitert und ein  kostenpflichtiger Vollservice für die Behälterbereitstellung (Bioabfall und Restabfall) eingeführt. Ab dem Jahr 2017 wurde ein zusätzlicher Entleerungsrhythmus für die Biotonne (saisonbedingte Kombileerung) und die Behälterwechselgebühr ab dem 2. Behälterwechsel pro Jahr und Grundstück eingeführt. In diesem Zusammenhang erfolgte in den vergangenen zwei Jahren eine grundlegende Überarbeitung der Abfallgebührensatzung.

 

Die kommunale Abfallwirtschaft ist nach den Vorgaben des § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG Bbg) und des § 9 Abs. 1 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes (Bbg AbfBodG) vollständig aus Benutzungsgebühren zu finanzieren. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Abfallentsorgung nicht übersteigen und in der Regel decken.

 

Nach dem KAG Bbg müssen Kostenüberdeckungen und können Kostenunterdeckungen spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden.

 

Diesem Kostendeckungsprinzip folgend, ergeben sich aus geänderten Kostenansätzen ebenfalls Änderungen in den Gebührensätzen, woraus sich eine Überarbeitung der Abfallgebührensatzung 2017 vom 13.12.2016, hinsichtlich der Gebührensätze ergab. Daneben wurden einige kleinere redaktionelle Änderungen vorgenommen, die dem besseren Verständnis und der Richtigstellung dienen. Diese sind in einer Synopse dargestellt. Daher wird eine neue Abfallgebührensatzung für das Jahr 2018 vorgelegt.

 

Die Ermittlung der Kosten für die Abfallentsorgungsleistungen 2018 erfolgte auf der Basis der prognostizierten Abfallmengen und geplanten abfallwirtschaftlichen Leistungen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Jahr 2016 und Vorjahren sowie dem 1. Halbjahr 2017, insbesondere zur Veränderung der Behältergestellungen für Bio- und Restabfall. Nicht nur die vorgenannten Sachverhalte verändern die Kalkulationsgrundlagen, sondern auch die weitere Schaffung von Wohnraum und die steigende Einwohnerzahl sind zu berücksichtigen. So muss für das Jahr 2018 weiterhin auch mit steigenden Bioabfallmengen und Sperrmüllmengen gerechnet werden.

 

Kalkulationsgrundlage für die Leistungen der Abfallentsorgung sind die jeweiligen Kosten der Drittbeauftragten

 

- für die Abfallsammlung und teilweise Verwertung - Stadtentsorgung Potsdam GmbH

- für die Abfallverwertung Restabfall und Sperrmüll  - REMONDIS GmbH, Staßfurt

- für die Verwertung Bioabfall - Pro Arkades GmbH, hnsdorf

- r die Sammlung und Verwertung von Alttextilien - hier läuft z.Zt. die Ausschreibung

sowie die Kosten der Verwaltung.

 

Die einzelnen Gebührensätze für das Kalenderjahr 2018 resultieren abschließend aus der Division der veranschlagten Kosten mit den prognostizierten Grundlagendaten zu Einwohnern, Einwohner-gleichwerten, den einzelnen Behälterarten, den Vollservice-Leistungen sowie den zu erwartenden Behälterwechseln.

 

 

 

 

 

Im Ergebnis des vorläufigen IST-BAB Abfallentsorgung 2016 wurde eine Überdeckung in Höhe von insgesamt 90.267,89 € ermittelt. Diese wurde in der vorliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 gebührenmindernd in den jeweiligen Gebührensätzen berücksichtigt.

 

Im Ergebnis der Abfallgebührenkalkulation ist eine Steigerung der Abfallgebühren für das Jahr 2018 bei den Grundgebühren und der Leistungsgebühr Restabfall zu erwarten.

 

So erhöht sich die Grundgebühr

 

-          r Haushalte um 2,91 € je Person und Kalenderjahr (11,6%)

-          r Gewerbe um 2,40 € je Beschäftigten und Kalenderjahr (16,5%).

 

Diese Gebührenerhöhungen sind insbesondere auf prognostizierte steigende Sperrmüllmengen, höhere Entleerungszahlen bei der Papierentsorgung und auf steigende Kosten beim Betrieb der Wertstoffhöfe zurückzuführen. Die Sammlung und Verwertung der Alttextilien wird derzeit neu ausgeschrieben. Da sich der Markt gegenüber der vorherigen Ausschreibung im Jahr 2013 verändert hat, muss nunmehr mit geringeren Erlösen gerechnet werden.

 

Die Leistungsgebühr Restabfall erhöht sich in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 8 und 10%.

 

Die Gebührensteigerungen sind vor allem auf gestiegene Kosten bei den drittbeauftragten Unternehmen Stadtentsorgung Potsdam GmbH (ca. 743.000 €) zurückzuführen. Hier schlägt sich nieder, dass durch die stetig wachsende Stadt, durch den Drittbeauftragten für das Einsammeln auch mehr Zeit- und Streckenaufwand selbst aufgebracht wird. Hier muss weiterhin eine Anpassung der Entleerungszyklen verbunden mit Tourenoptimierungen erfolgen.

 

Insgesamt wurde in der LHP auch weiter das Ziel einer konsequenten Wertstofferfassung umgesetzt. So erhöhten sich die erfassten Bioabfallmengen und die Restabfallmengen verringerten sich. Dies spiegelt sich auch in den leicht gesunkenen Leistungsgebührensätzen für Bioabfall wider.

 

 

IST 2015

IST 2016

Hochrechnung 2017

Plan 2018

Restabfall

39.796 t

34.734 t

34.600 t

34.600 t

Bioabfall

     900 t

  6.546 t

  6.700 t

  6.900 t

 

Ebenso wirkt sich die geringere Überdeckung aus dem Jahr 2016 kostenerhöhend auf die Abfallgebühren aus. Während im Jahr 2017 noch 523.735,22 € gebührenmindernd berücksichtigt werden konnten, stehen r das Jahr nur noch 90.267,89 € aus den Rückstellungen 2016 zur Verfügung.

 

Eine Gegenüberstellung der Gebührensätze ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gegenüberstellung der Abfallgebührensätze 2017 / 2018

 

Gebührentatbestand

Gebührenart

Gebührensätze

 

Veränderung
gegenüber 2017

2016

2017

2018
gemäß Vorlage

Grundgebühren

 

 

 

 

absolut

relativ

Grundgebühr Person

Jahresgebühr je Person
und Kalenderjahr

20,62 €

25,08 €

27,99 €

2,91 €

11,6 %

- Kleingarten

Jahresgebühr je Parzelle
und Kalenderjahr

5,15 €

6,27 €

6,99 €

0,72 €

11,5 %

- Erholungsgarten

Jahresgebühr je Erholungsgarten
und Kalenderjahr

10,31 €

12,54 €

13,99 €

1,45 €

11,6 %

Grundgebühr
Einwohnergleichwerte (EWG)

Jahresgebühr je EGW
und Kalenderjahr

27,25 €

24,17 €

28,17 € 

4,00

16,5 %

- Beschäftigte, Dienstkraft, Bett

Jahresgebühr je Beschäftigten,
Bett, Dienstkraft und Kalenderjahr

16,35 €

14,50

16,90 €

2,40 €

16,5 %

- Kinder / Stellplätze / Liegeplätze

Jahresgebühr je 10 Kinder / 10 Stell-/Liegeplätze  und Kalenderjahr

1,64 €

1,45 €

1,69 €

0,24 €

16,5 %

- Übernachtungsmöglichkeiten

Jahresgebühr je 2 Übernachtungs-möglichkeiten und Kalenderjahr

8,18 €

7,25 €

8,45 €

1,20 €

16,5 %

Leistungsgebühren Restabfall

 

 

 

 

 

     60 l - vierwöchentl. Leerung

Jahresgebühr

18,60 €

19,91 €

21,98 €

2,07

10,4 %

     60 l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

37,21 €

39,83 €

43,97 €

4,14 €

10,4 %

     80 l - vierwöchentl. Leerung

Jahresgebühr

23,81 €

25,90 €

27,89 €

1,99 €

7,7 %

     80 l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

47,63 €

51,81 €

55,79 €

3,98 €

7,7 %

   120 l vierwöchentl. Leerung

Jahresgebühr

35,43 €

38,24 €

41,77 €

3,53 €

9,2 %

   120 l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

70,87 €

76,48 €

83,54 €

7,06 €

9,2 %

   240 l vierwöchentl. Leerung

Jahresgebühr

72,55 €

77,20 €

84,20 €

7,00 €

9,1 %

   240 l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

145,11 €

154,41 €

168,40 €

13,99 €

9,1 %

   240 l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

290,23 €

308,83 €

336,81 €

27,98 €

9,1 %

1.100 l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

654,12 €

707,49 €

774,42 €

66,93 €

9,5 %

1.100 l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

1.308,24 €

1.414,99 €

1.548,84 €

133,85 €

9,5 %

1.100 l - zweimal wöchentl. Leerung

Jahresgebühr

2.616,48 €

2.829,99 €

3.097,69 €

267,70 €

9,5 %

     60 l - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

1,43 €

1,53 €

1,69 €

0,16 €

10,5 %

     80 l - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

1,83 €

1,99 €

2,14 €

0,15 €

7,5 %

   120 l - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

2,72 €

2,94 €

3,21 €

0,27 €

9,2 %

   240 l - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

5,58 €

5,93 €

6,47 €

0,54 €

9,1 %

1.100 l - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

25,15 €

27,21 €

29,78 €

2,57 €

9,4 %

     80 l - Restabfallsack

Gebühr je Restabfallsack

1,83 €

2,29 €

1,96 €

-0,33 €

-14,4 %

Abfallpressen

 

 

 

 

 

 

10 m³ - Presse

vierwöchentliche Leerung

Jahresgebühr

7.611,64 €

7.180,99 €

7.482,12 €

301,13 €

4,2 %

10 m³ - Presse

14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

15.223,29 €

14.361,98 €

14.964,25 €

602,27 €

4,2 %

10 m³ - Presse

chentliche Leerung

Jahresgebühr

30.446,58 €

28.723,97 €

29.928,50 €

1.204,53 €

4,2 %

20 m³ - Presse

vierwöchentliche Leerung

Jahresgebühr

11.232,82 €

11.665,94 €

14.539,73 €

2.873,79 €

24,6 %

20 m³ - Presse

14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

22.465,64 €

23.331,88 €

29.079,46 €

5.747,58 €

24,6 %

20 m³ - Presse

wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

44.931,28 €

46.663,77 €

58.158,93 €

11.495,16 €

24,6 %

  10 m³ - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

585,51 €

552,38 €

575,54 €

23,16 €

4,2 %

  20 m³ - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

864,06 €

897,38 €

1.118,44 €

221,06 €

24,6 %

 

 

 

 

 

 

 

Fortsetzung - Gegenüberstellung der Abfallgebührensätze 2017 / 2018

 

Gebührentatbestand

Gebührenart

Gebührensätze

 

Veränderung
gegenüber 2016

2016

2017

2018
gemäß Vorlage

Leistungsgebühren Bioabfall

 

 

 

 

absolut

relativ

  60l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

27,03 €

31,25 €

29,87 €

-1,38 €

-4,4 %

  60l - Kombileerung

Jahresgebühr

 

49,28 €

47,11 €

-2,17 €

-4,4 %

  60l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

54,07 €

62,50 €

59,75 €

-2,75 €

-4,4 %

120l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

54,07 €

62,50 €

59,76 €

-2,74 €

-4,4 %

120l - Kombileerung

Jahresgebühr

 

98,57 €

94,24 €

-4,33 €

-4,4 %

120l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

108,15 €

125,01 €

119,52 €

-5,49 €

-4,4 %

240l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

108,15 €

125,01 €

117,38 €

-7,63 €

-6,1 %

240l - Kombileerung

Jahresgebühr

 

197,14 €

185,11 €

-12,03 €

-6,1 %

240l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

216,30 €

250,03 €

234,77 €

-15,26 €

-6,1 %

660l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

297,42 €

343,80 €

364,46 €

20,66 €

6,0 %

660l - Kombileerung

Jahresgebühr

 

542,15 €

574,73 €

32,58 €

6,0 %

660l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

594,84 €

687,60 €

728,92 €

41,32 €

6,0 %

Servicegebühren

 

 

 

 

 

 

Behälter bis 240l - vierwöchentliche Leerung

Jahresgebühr

29,75 €

43,11 €

43,34 €

0,23 €

0,5 %

Behälter bis 240l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

59,51 €

86,23 €

86,69 €

0,46 €

0,5 %

Behälter bis 240l - Kombileerung Biotonne

Jahresgebühr

 

135,98 €

136,71 €

0,73 €

0,5 %

Behälter bis 240l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

119,02 €

172,47 €

173,38 €

0,91 €

0,5 %

Behälter > 240l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

89,26 €

129,35 €

130,04 €

0,69 €

0,5 %

Behälter > 240l - Kombileerung Biotonne

Jahresgebühr

 

203,98 €

205,06 €

1,08 €

0,5 %

Behälter > 240l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

178,53 €

258,70 €

260,08 €

1,38 €

0,5 %

Behälter > 240l - zweimal wöchentl. Leerung

Jahresgebühr

357,06 €

517,40 €

520,16 €

2,76 €

0,5 %

Sonstige Gebühren

 

 

 

 

 

 

Behälterwechselgebühr

Gebühr je Wechsel

 

8,97 €

9,71 €

0,74 €

8,2 %

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Abfallgebühren sind gemäß Kommunalabgabengesetz Brandenburg (KAGBbg) kostendeckend zu kalkulieren und Kostenüberdeckungen spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen.

Aufwendungen der Abfallentsorgung (Kosten drittbeauftragter Unternehmen, Verwaltungskosten etc.) sind grundsätzlich gebührenansatzfähig. Davon ausgenommen sind preisrechtlich vereinbarte Gewinnzuschläge, soweit sie der gebührenfinanzierten Körperschaft zufließen. Der mit der STEP vereinbarte Gewinnzuschlag in Höhe von 3% wurde unter Berücksichtigung des Gesellschafteranteils der LHP über die SWP an der STEP (51%) aus den Gesamtaufwendungen der STEP (SK 5455100) abgesetzt.

Nicht gebührenansatzfähig sind weiterhin Forderungsabschreibungen und Einzelwertberichtigungen sowie Verwaltungsaufwendungen für die Deponie Golm und den Betrieb gewerblicher Art (BgA) DSD. Die in der Kalkulation berücksichtigten Kosten der Umlage Fachbereichsleitung sind im Produkt 1229900 veranschlagt und daher nicht im Produkt 5370201-Abfallentsorgung ersichtlich.

Die in der Abfallgebührenkalkulation ausgewiesenen Kostenarten sind unter Berücksichtigung der zuvor erläuterten Sachverhalte ermittelt worden. Ebenso ist die Überdeckung aus dem Jahr 2016 in Höhe von 90.267,89 € als negativer Aufwand gebührenmindernd berücksichtigt. Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung von Rundungsabweichungen ein Betrag in Höhe von 298.572,56, der aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren ist. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

 

 Rundungsbetrag aus Kalkulation                                         1.913,53 €

Anteiliger kalkulatorischer Gewinn LHP                           226.457,63 €

Verwaltungsaufwendung Deponie Golm                         16.851,11 €

Verwaltungsaufwendung  BgA DSD                                49.562,10 €

Pauschale Einzelwertberichtigung                                      40.000,00 €

 Summe                                                                             334.784,37 €           

./. Umlage FB-Leitung 32                                              ./.    36.211,81 €

 

 Zuschuss Ergebnishaushalt                                     298.572,56

Reduzieren

Anlagen

Loading...