Beschlussvorlage - 17/SVV/0654
Grunddaten
- Betreff:
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Jahresabschluss zum 31.12.2015 des KIS und Entlastung der Werkleitung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Finanzen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Kommunaler Immobilien Service (KIS)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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13.09.2017
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08.11.2017
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) zum 31.12.2015 wird gemäß § 7 Ziff. 4 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt.
- Der Jahresüberschuss in Höhe von 590.726,37 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
- Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Gesetzliche Grundlagen
Gemäß § 7 Ziff. 4 der Eigenbetriebsverordnung - EigV - beschließt die Stadtverordnetenversammlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Eigenbetriebes und die Ergebnisverwendung sowie gemäß § 7 Ziff. 5 EigV über die Entlastung der Werkleitung.
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
Vom Ministerium des Innern, Kommunales Prüfungsamt, wurde die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2015 des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) zu prüfen und die Ergebnisse in einem Prüfbericht zusammenzufassen.
Nach Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2015 wurde mit Datum vom 18.05.2017 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt (siehe Anlage). Das Kommunale Prüfungsamt hat mit Schreiben vom 08.06.2017 (siehe Anlage) den Prüfungsergebnissen des Wirtschaftsprüfungsunternehmens zugestimmt.
Wesentliche Aussage aus dem Prüfvermerk vom 18.05.2017 (Auszug):
„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung sowie der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Besonderheiten des Geschäftsjahres
Der Wirtschaftsplan 2015 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2015 beschlossen und trat mit seiner Veröffentlichung am 03.09.2015 in Kraft. Gemäß Wirtschaftsplan waren 2015 insgesamt 38.388 T€ für Investitionen vorgesehen. Kernstück der Investitionstätigkeit war die Fortsetzung des umfangreichen Programms zur Verbesserung und Erweiterung der Bildungsinfrastruktur. Im Berichtsjahr wurden Investitionskredite in Höhe von 25.775 T€, basierend auf der Kreditermächtigung im Wirtschaftsplan 2014, aufgenommen. Die gemäß Wirtschaftsplan 2015 geplanten Kreditaufnahmen in Höhe von 29.683 T€ erfolgten im Wesentlichen im Jahr 2016.
Der KIS hatte im Wirtschaftsjahr 2015 Erlöse aus der Grundstücksbewirtschaftung i. H. v. 39.764 T€ (Vorjahr: 34.782 T€). Durch die Aktivierung der beendeten Bauvorhaben erhöhte sich die Bilanzsumme des Eigenbetriebes um 27.745 T€ auf 579.501 T€
Jahresergebnis
Zum 31.12.2015 weist die Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebes einen Überschuss in Höhe von 590.726,37 € (Plan: 107.281 €) aus. Gemäß § 7 Ziff 4 EigV entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisverwendung. Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen, um so weiterhin eine angemessene Kapitalausstattung sicherzustellen und bestehenden Risiken aus der Bewirtschaftung der Liegenschaften, die sich aus Verkehrssicherungspflichten und dem Instandhaltungs- und Sanierungsstau ergeben, sowie bestehenden und zukünftigen Kreditverpflichtungen Rechnung zu tragen.
Aussagen über die weitere Entwicklung
Schwerpunkte der Investitionstätigkeit werden in den kommenden Jahren neben dem weiteren planmäßigen Abbau des Sanierungsstaus bei Schulgebäuden und Kindertagesstätten die Sicherung der Liegenschaften im Sportbereich wie Turnhallen und Sportplätze sowie die notwendigen Kapazitätserweiterungen der Bildungsinfrastruktur auf der Basis der Schulentwicklungsplanung für die Jahre 2014-2020 sein. Zur Sicherung der Finanzierung der Investitionstätigkeit ist es auch zukünftig erforderlich, dass neben Investitionszuschüssen der Landeshauptstadt und Eigenmitteln des KIS durch den Eigenbetrieb Kredite aufgenommen werden. Für die Wirtschaftsjahre 2016 bis 2020 wird im Rahmen der Wirtschaftsplanung weiterhin mit Überschüssen gerechnet.
Entlastung der Werkleitung
Im Jahr 2015 war Herr Bernd Richter Werkleiter des Eigenbetriebes. Über die Entlastung der Werkleitung hat gemäß § 7 Ziff. 5 EigV die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Gemäß EigV sind bei einer Verweigerung der Entlastung oder einer Entlastung mit Einschränkungen die Gründe mit anzugeben.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Beim Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS):
Gemäß § 7 Ziff 4 EigV entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisverwendung.
Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss i. H. v. 590.726,37 € auf neue Rechnung vorzutragen, um so weiterhin eine angemessene Kapitalausstattung sicherzustellen und bestehende Risiken aus der Bewirtschaftung der Liegenschaften, die sich aus Verkehrssicherungspflichten und dem Instandhaltungs- und Sanierungsstau ergeben, sowie bestehenden und zukünftigen Kreditverpflichtungen Rechnung zu tragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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36,7 kB
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