Antrag - 17/SVV/0758

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

Der Landesgesetzgeber wird aufgefordert, einen Entwurf für ein neues Kitagesetz in Auftrag zu geben und nach einem breiten Anhörungs- und Beteiligungsprozess noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Die Erkenntnisse und Entwicklungen der Fachdiskussionen, hier insbesondere aus den Jahren 2013 bis 2016, sind dabei aufzugreifen. Ziel ist es, unter Wahrung kommunaler Selbstverwaltung, die Leistungen von Angeboten der Frühen Bildung im Land Brandenburg transparent und damit vergleichbar zu finanzieren.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege für Potsdam und Potsdam-Mittelmark schrieb mit der Bitte oben genannten Beschluss zu fassen an den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses der Landeshauptstadt Potsdam. Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung empfahl nach positivem Votum aus der AG Kita diesen Beschlussvorschlag in den Jugendhilfeausschuss einzubringen.

 

Eine landeseinheitliche Systematik zur Ermittlung der notwendigen und angemessenen Kosten der Kindertagesbetreuung als Grundlage einer leistungsgerechten Finanzierungsregelung im Land Brandenburg fehlt. Kommunale und freie Träger und Elternvertreter beklagen seit Jahren unbestimmte Rechtsbegriffe, unklare Finanzierungszuständigkeiten und missverständliche Formulierungen des Kitagesetzes, trotzdem handelt der Gesetzgeber bislang nicht. Auf dem Rücken der Akteure wird wider aller Erkenntnisse aus Studien, erinnert sei hier nur an die der Bertelsmann-Stiftung, Anhörungen von Fachexperten im Landtag, juristischen Gutachten und sieben „dialogischen Regionalkonferenzen in 2015" an den bisherigen gesetzlichen Formulierungen festgehalten. Man versteckt sich hinter der kommunalen Selbstverwaltung und nimmt billigend in Kauf, dass sich die Kosten und Gebühren für Bildung und Betreuung in Kindertagesstätten im Land willkürlich und intransparent entwickeln.

 

Die aktuellen Rechtsprechungen - hier allein zum Teilaspekt „Versorgung mit Mittagessen" machen deutlich, dass das aktuelle Gesetz in seiner jetzigen Ausgestaltung mit den gesetzgeberischen Formulierungen und Implikationen, Interpretationsspielräumen und unbestimmten Rechtsbegriffen ungeeignet ist, die Vergleichbarkeit von Lebensbedingungen für Brandenburger Kinder und ihre Eltern zu ermöglichen.

 

Handlungsempfehlungen des MBJS, können angesichts der in vielen Gebietskörperschaften herrschenden Finanznot keine Wirkung für einheitliche Handhabungen entfalten, deshalb muss der gesetzliche Rahmen mit höchstmöglicher Klarheit und Eindeutigkeit identifizierbar sein. Im aktuellen Brandenburgischen Kitagesetz ist das nicht gegeben.

 

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