Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0762

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Die Anpassung der Richtlinie ist  erforderlich, um die Ausreichung der Mittel bereits zum Januar jeden Jahres sicher zu stellen und den wachsenden Anteil von in eigenem Wohnraum lebenden Geflüchteten bei der Förderung angemessen zu berücksichtigen. Die Förderrichtlinie ist im Wesentlichen in 4 Punkten angepasst worden:

 

  1. Es ist sichergestellt, dass den Netzwerken um die Gemeinschaftsunterkünfte Fördermittel zu Jahressbeginn zur Verfügung stehen, und nicht wie bisher, erst ab dem 2. Quartal.
  2. Eine Höchstsumme für eine Projektförderung von 15.000 EUR für stadtteilübergreifende Projekte ist aufgenommen worden. Damit wird den Antragstellern ein Rahmen vorgegeben.
  3. Eine verstärkte Berücksichtigung von in Wohnung lebenden Leistungsbeziehenden mit Fluchterfahrung ist eingearbeitet worden.
  4. Zur Vermeidung von Doppelfinanzierungen und für einen sinnvollen Einsatz von Fördermitteln wurden Vertreter des Bereiches „Stadtentwicklung“ in das Entscheidungsgremium aufgenommen.     
Reduzieren

Erläuterung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...