Beschlussvorlage - 17/SVV/0760

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

Die Anerkennung des Trägers Universitätssportverein Potsdam e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII auf der Grundlage seiner Satzung (Statut) vom 30.01.2017

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Universitätssportverein Potsdam e.V. hat am 04. Mai 2017 den Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII gestellt. Die laut Richtlinien für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe der Landeshauptstadt Potsdam vom 19. Januar 2017 geforderten Unterlagen wurden vollständig eingereicht und von der Verwaltung vorgeprüft.

 

Auf dieser Grundlage überprüfte der Unterausschuss Jugendhilfeplanung anhand der im Dezember 2008 im Jugendhilfeausschuss beschlossenen Matrix die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Diese Vorgaben werden durch der Träger Universitätssportverein Potsdam e.V. erfüllt. Da den Mitgliedern des Unterausschusses und der Verwaltung des Jugendamtes der Träger nicht bekannt war, wurde Herr Felix Hoffmann als Trägervertreter zum Gespräch in die Unterausschusssitzung am 29. August 2017 eingeladen.

 

Der Universitätssportverein Potsdam e.V. ist seit 1991 unter diesem Namen in Potsdam aktiv und zählt 1.250 Mitglieder, die sich in 18 Abteilungen sportlich betätigen. Mit dem Sozialprojekt Boxen ist er in der  Jugendhilfe tätig. Zielgruppe des Projektes sind Kinder und Jugendliche, die neben der Erlangung einer sportlichen Fitness besonders Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein entwickeln sollen. Zu Kindern mit Migrationshintergrund und aus schwachen sozialen Verhältnissen wird daher besonders der Kontakt gesucht. Dazu sind im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen verbindliche Kontakte zu freien Trägern hergestellt worden. Das Sozialprojekt Boxen will sich als Kompetenzangebot in der Jugendhilfe integrieren und vernetzen.

 

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung hat dem Antrag des Trägers Universitätssportverein Potsdam e.V. auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § SGB VIII zugestimmt und empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss die Beschlussfassung.

 

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