Antrag - 17/SVV/0842

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die mit der „1. Änderungssatzung Verwaltungsgebührensatzung“ (Ds 17/SVV/0489) beschlossene Einführung einer Gebührenfreiheit für Verwaltungsleistungen im Rahmen von Wahlwerbung für politische Parteien und Wählergruppen wird aufgehoben.

 

Stattdessen sollen künftig Verwaltungsleistungen im Rahmen von Volksinitiativen, Volksbegehren, Volksentscheiden sowie von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gebührenfrei erbracht werden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im Februar 2018 eine entsprechende Änderungssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Am 13.09.2017 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die „1. Änderungssatzung Verwaltungsgebührensatzung“ (Ds 17/SVV/0489). In gleicher Sitzung wurde ein Änderungsantrag unserer Fraktion abgelehnt, die neuen Beurkundungsgebühren (z.B. für Vaterschaftsanerkennungen und Sorgerechtserklärungen) zumindest von 30 auf 10 Euro zu senken.

 

Auch wenn der Oberbürgermeister in seiner Antwort auf unsere Kleine Anfrage 17/SVV/0752 den Eindruck erweckt, die Abschaffung der Verwaltungsgebühren für Wahlwerbung sei hinreichend angekündigt und debattiert worden, entspricht dies nicht unserem Eindruck. Das entsprechende Austauschblatt wurde erst mit dem zweiten Postversand der Sitzungsunterlagen, also nachdem die Drucksache schon in Ausschussitzungen diskutiert war. Das Austauschblatt wurde unserer Fraktion auch nicht als Tischvorlage ausgeteilt.

 

r die nachgeschobene Neuregelung zugunsten der Parteien enthielt die Ausgangsdrucksache weder eine Begründung noch eine Darstellung der zu erwartenden Einnahmenverluste. Auch das Austauschblatt enthielt keine Begründung und keine Kostenangaben zur Abschaffung der Verwaltungsgebühren für Parteien.

 

Ausweislich der Ausschussprotokolle wurde die Neureglung durch die Verwaltung sogar als redaktionelle Änderung dargestellt.

 

Lediglich im Hauptausschuss wurde auf Nachfrage der Linken-Fraktion kurz die Frage erörtert, warum ausgerechnet rgerbegehren und Volksinitiativen von der Gebührenbefreiung ausgenommen werden sollen. Leider lag uns dieses Sitzungsprotokoll vor der Sitzung der SVV nicht vor.

 

Die unter diesen Umständen zustande gekommene Gebührenbefreiung für Wahlplakate und Wahlwerbung wurde später in der Lokalpresse aufgedeckt und kritisiert. Es ist nachvollziehbar, dass der Eindruck entsteht, die Stadtverordneten möchten hier unauffällig einen finanziellen Vorteil für ihre Parteien und Wählergruppen schaffen.

 

nftig sollen ausgerechnet diejenigen weiterhin Verwaltungsgebühren für Informationsstände und Unterschriftensammlungen zahlen, die sich ehrenamtlich politisch engagieren und diese Kosten nicht - wie die nun begünstigten Parteien - durch üppige Wahlkampfkostenrückerstattungen begleichen können. Das ist mit der ständigen Selbstinszenierung Potsdams als Bürgerkommune kaum vereinbar.

Loading...