Beschlussvorlage - 17/SVV/0847

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 104 "Heinrich-Mann-Allee/Kolonie Daheim" ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 2).

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 104 “Heinrich-Mann-Allee/Kolonie Daheim“ ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 4 und 5).

 

  1. Der veränderten Priorisierung der Themen des Potsdamer Baulandmodells für den Bebauungsplan Nr. 104 “Heinrich-Mann-Allee/Kolonie Daheim“ wird zugestimmt: Vorrang soll in diesem Gebiet die Schaffung von Mietpreis- und Belegungsbindungen haben.

 

  1. Die Flächennutzungsplan-Änderung "Heinrich-Mann-Allee/Kolonie Daheim" (09/15) ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB aufzustellen (siehe Anlage 6), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

  1. Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung "Heinrich-Mann-Allee/Kolonie Daheim" (09/15) ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlage 6).

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, einen Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 104 "Heinrich-Mann-Allee/Kolonie Daheim“ sowie parallel der Flächennutzungsplan-Änderung "Heinrich-Mann-Allee/Kolonie Daheim" (09/15) herbeizuführen.

Die finanziellen Auswirkungen sowie diehere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Planungs- und Verwaltungskosten

r die Durchführung des Planverfahrens fallen externe Planungskosten an, die durch einen Dritten übernommen werden, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen wird.

 

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung sind voraussichtlich Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten, die nicht (vollständig) durch einen Dritten übernommen werden können/sollen.

Die voraussichtliche Höhe der zu erwartenden (verbleibenden) Realisierungskosten wird vorläufig eingeschätzt mit:

 

Kostenposition           geschätzter Aufwand in €   betroffener Fachbereich

öffentliche Grünflächenca. 1.036.715 € 47

 

Mit der Umsetzung der Planung ist mit Blick auf die Perspektiven des Investitionsplans nicht vor dem Jahr 2023 zu rechnen. Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

Vor diesem Hintergrund ist weiter zu prüfen, ob die Kostenverantwortung auf den Träger der Wohnungsbauprojekte übertragen werden kann.

 

Folgekosten

gliche Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden voraussichtlich für die Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen angenommen. Genauere Angaben hierzu sind derzeit nicht möglich. Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

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Anlagen

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