Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0846

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 Sachstand zur Errichtung eines Friedhofes zur Nutzung für die Russisch-Orthodoxen-Kirchengemeinde.

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Erläuterung

Zur Prüfung, inwiefern ein Friedhof im Bereich Nedlitzer Straße/Ecke Puschkinallee errichtet werden kann, wurden zwei geologische Gutachten in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse vorliegen. Die Ergebnisse der Gutachten wurden gemeinsam mit dem Erzpriester der Russisch-Orthodoxen Kirche zu Potsdam und dem Bereich Grünflächen ausgewertet. Auf der Grundlage der Gutachten wurde vom Bereich Grünflächen, Sachgebiet Friedhöfe, eine Studie zur möglichen Belegung und Gestaltung des Friedhofes erarbeitet.

 

Aus der Studie geht hervor, dass 154 Begräbnisstellen errichtet werden können. Da die Russisch-Orthodoxe Kirche nur eine kleine Gemeinde ist und sie davon ausgeht, dass pro Jahr voraussichtlich nur ein Begräbnis stattfinden wird, ist der Friedhof für einen Zeitraum von ca. 150 Jahren nutzbar.

 

Nachdem geklärt ist, dass an diesem Standort ein Friedhof errichtet werden kann, wird zur Zeit geprüft, wie die Übergabe an die Russisch-Orthodoxe Kirche Potsdam erfolgen kann.

 

Bisher wurde der Zeitraum, in der der Friedhof zu errichten ist, nicht bestimmt. Auf der Fläche des zukünftigen Friedhofes befinden sich 6 Erholungsgärten. Zwei dieser Vertragsverhältnisse

unterliegen dem Kündigungsschutz des Schuldrechtsanpassungsgesetzes. Zu diesen beiden Vertragsverhältnissen wurden mit den Nutzern Aufhebungsverträge abgeschlossen, die diese Verträge zum 31.12.2004 beenden. Diesen beiden Nutzern muss eine Entschädigung für die Anpflanzungen und Aufbauten gezahlt werden in Höhe von insgesamt 20.495,00 Euro, insofern Baugenehmigungen für die Aufbauten vorliegen. Die Prüfung der Baugenehmigungen ist für den Zeitraum November 2002 vorgesehen. Bis Ende November 2002 werden den betreffenden Nutzern die Entschädigungssummen bekannt gegeben und eventuelle Verhandlungen geführt. Alle 6 Vertragsverhältnisse können somit zum 31.12.2004 beendet werden. Bei der Findung von Ersatzgärten ist der Bereich Liegenschaften behilflich.

Nach Beendigung der Nutzungsverhältnisse kann ab 01.01.2005 mit der Beräumung der Fläche begonnen werden (Abriss der Baulichkeiten). Die beräumte Fläche kann somit zum 01.07.2005 zur Errichtung des Friedhofes zur Verfügung gestellt werden.

 

Mit der Russisch-Orthodoxe Kirchengemeinde kann nunmehr über die Konditionen für die Friedhofsnutzung und Vergabe des Grundstücks gesprochen werden. Ein gemeinsames Gespräch hierzu ist für den Monat Oktober/November 2002 vorgesehen.

 

Den vom Bereich Umwelt und Natur erhobenen Einwänden hinsichtlich der Einhaltung naturschutzrechtlicher Genehmigungserfordernisse wird durch die Erarbeitung eines Eingriffs-/Ausgleichplanes einschließlich der Untersuchung des Altobstbestandes auf besondere Regionalobstsorten nachgekommen. Gegenstand des Eingriffs-/Ausgleichplanes soll u.a. die weitere Optimierung der geplanten Friedhofsnutzung durch Minimierung in Anspruch zu nehmender Flächen und Darstellung geeigneter naturschutzrechtlicher Kompensationsmaßnahmen sein.

 

Im März 2003 erfolgt die Planung der Mittel für den Haushalt 2004. Zur Zeit erfolgt die Planung der Neugestaltung des Kapellenberges durch den Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen. Die Belange eines zukünftigen Friedhofes werden hierbei berücksichtigt.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

JA

 

Entschädigung für Anpflanzungen und Aufbauten in Höhe von 20.495,00 EUR aus der Haushaltsstelle 88000.93260 (Entschädigung nach § 12 Schuld.R.Anp.G).

 

Kosten für die Erarbeitung eines Eingriffs-/Ausgleichplans einschließlich Begutachtung der vorhandenen Altobstbäume sowie Durchführung naturschutzrechtlicher Kompensationsmaßnahmen: ca. 10.000,00 EUR

 

Abrisskosten/Beräumungskosten: ca. 21.000,00 EUR

 

- vorbehaltlich der HH-Satzung 2004 -

 

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