Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0867

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Öffentliche Straßen sind die Lebensadern einer Stadt. Sie sind der Raum für sämtliche Infrastruktur, den Individualverkehr mit Auto oder Fahrrad, den öffentlichen Personennahverkehr, Fußnger und - nicht auf den ersten Blick sichtbar - jegliche Art von Versorgungsleitungen von Wasser, Strom, Gas, bis zu Telekommunikationskabeln. Um die langfristige Versorgungssicherheit gewährleisten zu können, muss diese Infrastruktur gewartet, teilweise neu angelegt, ausgebaut, repariert und saniert werden. Damit sind Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum für die langfristige Erhaltung der Verkehrswege und Versorgungsleitungen einer Stadt ein widriger, jedoch zwingend notwendiger Prozess. Ohne jegliche verkehrliche Einschränkung lassen sich jedoch nicht alle Baustellen im Straßennetz realisieren. Das erfordert von allen Beteiligten, Verkehrsteilnehmern, wie Anwohnern, Kompromissbereitschaft und Geduld.

 

An das Baustellenmanagement einer Stadt werden hier erhöhte Anforderungen gestellt. Neben den Einschränkungen für den Individualverkehr müssen insbesondere Belange des öffentlichen Nahverkehrs, Änderungen der Verkehrsorganisation (Lichtzeichenanlagen, Verkehrszeichen, Umleitungen) und Interessen von Anliegern betrachtet werden. Oberstes Ziel ist neben der Verkehrssicherheit die Sicherung der Mobilität aller, die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Öffentlichen Personennahverkehrs, des motorisierten Individualverkehrs, der Schulverkehre, des Fahrradverkehrs, der Fußnger sowie mobilitätseingeschränkter Personen.

 

Potsdam als wachsende Stadt und beliebtes Touristenziel weist ein stetig steigendes Verkehrsaufkommen auf. Umso wichtiger ist es, die Einschränkungen durch Bauvorhaben nicht nur an der jeweils einzelnen Baumaßnahme zu optimieren, sondern Einschränkungen auch im Zusammenhang zu betrachten. Um einen möglichst reibungslosen Verkehrsfluss zu realisieren, müssen Sperrungen von Verkehrswegen koordiniert werden und dürfen sich nicht entgegenstehen.

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Erläuterung

 

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Anlagen

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