Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0895

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Verschmelzung der Energievertrieb Babelsberg GmbH (EVB) auf die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) mit Wirkung zum 01. Januar 2017.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP). Die SWP hält wiederum 65% der Anteile an der EWP. Die weiteren 35% der Anteile hält die E.DIS AG.

 

Mit der Drucksache 15/SVV/0016 hatte die Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 28.01.2015 die Übernahme der EVB von der Danpower Energie und Service GmbH durch die EWP beschlossen. 

 

Durch den Erwerb aller Geschäftsanteile der EVB übernahm die EWP sämtliche Energieverträge im Bereich der Medienstadt Babelsberg und sicherte sich somit in diesem Gebiet langfristig die Fernwärmelieferungen, verbunden mit einem hohen Potenzial zur Gewinnung weiterer Kunden.

 

Im letzten Schritt dieses Übernahmeprozesses ist nun die EVB auf die EWP verschmolzen worden. Damit wurde der bürokratische Aufwand für die EWP reduziert und Doppelstrukturen vermieden.

 

In den Unternehmensgremien sind die entsprechenden Beschlüsse zur Verschmelzung gefasst worden. Zwischenzeitlich erfolgte am 24. August 2017 die Eintragung ins Handelsregister.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 22 BbgKVerf bedarf eine Entscheidung über Art und Umfang der Beteiligung der Unternehmen, an denen die LHP mehr als ein Viertel der Anteile hält oder der Gesellschaftsvertrag bzw. Gesellschaftssatzung eine Zustimmung der Gemeindevertretung vorsieht, an weiteren Unternehmen, der Zustimmung der SVV. Des Weiteren obliegt der SVV gemäß § 14    Nr. 3 Hauptsatzung u.a. die Entscheidung über den wesentlichen Inhalt von Satzungen von Gesellschaften, an denen die LHP mittelbar oder unmittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält. Die vorgenannten Regelungen sind hier jedoch nicht einschlägig, da die LHP nur mittelbar Anteile an der EWP bzw. der EVB hält.

 

Die Verschmelzung der EVB auf die EWP schließt den am 28.01.2015 von der SVV beschlossenen Übernahmeprozess der Energiebelieferung der Medienstadt Babelsberg durch die EWP ab. Es erfolgt keine Neugründung sowie auch keine Änderung des EWP-Gesellschaftsvertrages. Aus Informations- und Transparenzgründen soll die SVV jedoch per Mitteilungsvorlage über die Verschmelzung der EVB auf die EWP in Kenntnis gesetzt werden.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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