Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0896
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußgängerüberweg Am Neuen Palais
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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06.12.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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zur Kenntnis
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23.01.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Eine Prüfung ist im Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen mit folgendem Ergebnis vorgenommen worden.
Es besteht an vier potenziellen Standorten erhöhten Querungsbedarf. Am 13.10.2016 und 11.04.2017 wurden daraufhin Verkehrserhebungen durchgeführt, in deren Ergebnis an drei Stellen tatsächlich ein erhöhter querender Fußgängerverkehr festgestellt wurde.
Aufgrund der nicht gegebenen Sichtbeziehungen ist die Anlage von Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“) an allen avisierten Querungsstellen nicht möglich.
Alternativ wurde die Herstellung von Querungsinseln untersucht. In Absprache mit Vertretern der Universität Potsdam wurde die Anlage einer Querungsstelle nördlich der Lindenallee an den Bushaltestellen Campus Universität/Lindenallee favorisiert. Grundsätzlich wäre seitens des Straßenbaulastträgers eine bauliche Lösung an diesem Standort umsetzbar, jedoch konnte bisher kein Einvernehmen mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten hergestellt werden. Zudem befindet sich das Areal westlich der Straße Am Neuen Palais in grundsätzlicher Umplanung durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Wegebeziehungen und damit auch mögliche Querungsbedarfe verschieben werden.
Auf Grund der derzeitigen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Hauptverkehrszeit, den gegebenen Sichtverhältnissen sowie dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen besteht kein dringender Handlungsbedarf zur baulichen Errichtung einer Querungsstelle. Im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Campus ist der neue Sachverhalt zu gegebener Zeit dann nochmals zu prüfen, wobei die Realisierung auch dann unter dem Haushaltvorbehalt steht.