Antrag - 17/SVV/0783

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich bei der Landesregierung Brandenburg für die Senkung der Grunderwerbssteuer einzusetzen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Haushaltsüberschüsse des Landes machen deutlich, dass die Anhebung der Grunderwerbsteuer nicht erforderlich war, um mit den prognostizierten Mehreinnahmen von 50 Millionen Euro pflichtige Aufgaben wie Kitas und Schulen zu sichern oder zu schaffen, wie seitens der Landesregierung in den Anhörungen seinerzeit ausgeführt wurde. Die Mehreinnahmen bei der Grunderwerbsteuer hätten auch ohne Erhöhung zur Finanzierung dieser Ausgaben genügt. Darüber hinaus ist die Grunderwerbsteuer aufgrund ihrer Unvermeidlichkeit für den Bürger und der Vermeidbarkeit für Unternehmen äerst unsozial. Gerade dieser Umstand stand einer Erhöhung einer solchen Steuer ganz besonders entgegen und ist das entscheidende Argument zur Senkung der Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuer verteuert zudem die ohnehin deutlich steigenden Immobilienpreise in Potsdam und trägt wesentlich dazu bei, dass sich trotz der günstigen Finanzierungskosten weniger Familien privates Wohneigentum leisten können und Investoren den Wohnungsneubau beherrschen. Für die stark wachsende Landeshauptstadt ist jedoch wichtig, eine gute Durchmischung der Wohngebiete zu erreichen und möglichst vielen Familien zu ermöglichen, Wohneigentum zu erwerben.

 

Auch im Mietwohnungsbau trägt die Grunderwerbsteuer zur Verteuerung der Mieten bei. Sofern die Landeshauptstadt Potsdam diesem entgegenwirken will und Bauland günstiger für Wohnungsbau zur Verfügung stellt, wird damit im Ergebnis auch eine Verschiebung von kommunalen Vermögen durch geringere Einnahmen aus Grundstücksverkäufen zum Land mit höheren Steuereinnahmen betrieben. Vor dem Hintergrund des steigenden Finanzbedarfs der Landeshauptstadt zur Erfüllung der Pflichtaufgaben ist dem dringend entgegenzuwirken. Dass Mehreinnahmen des Landes nicht den Kommunen zugutekommen wird allein bei der Finanzierung der Kitas deutlich, wo das Land trotz Haushaltsüberschüsse der Landeshauptstadt nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der kommunale Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen gleicht diese Vermögensverschiebung für Potsdam jedenfalls nicht angemessen aus.

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