Beschlussvorlage - 17/SVV/0899

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die  Landeshauptstadt Potsdam sichert die Angebotspalette für die Offene Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 11 (2) SGB VIII auf der Grundlage folgender Versorgungsquote:

 

r 6,61 Prozent der 9- bis unter 21-jährigen Potsdamer Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden Plätze in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung gestellt.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Am 21.02.2017 beschloss der Jugendhilfeausschuss, dass für die Sicherung der aktuellen Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII eine Bedarfsplanung von der Verwaltung zu erstellen ist.

 

Ein bundes- oder landesweit gültiger Schlüssel steht für eine solche Berechnung nicht zur Verfügung. Der zur Orientierung in den letzten Jahren genutzte „Berliner Schlüssel“ stellt immer die Gesamtbevölkerung in den Mittelpunkt der Berechnungen (128 Plätze Jugendfreizeit sind nötig bei  10.000 Personen der Gesamtbevölkerung). Das heißt, dass man damit in einem überwiegend seniorenbesiedelten Wohngebiet den gleichen Bedarf an Jugendfreizeiteinrichtungen berechnen würde, wie in einem Stadtteil mit sehr vielen Kindern und Jugendlichen, wenn die Gesamtbevölkerungsanzahl identisch ist.

 

r eine bedarfsorientierte Planung soll nun die Hauptzielgruppe der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen zugrunde gelegt werden. Damit sind die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gemeint, die überwiegend diese Einrichtungen für ihre Freizeitgestaltung nutzen. Dies sind bei den Kinderklubs eher die Jüngeren und bei den Jugendklubs die Älteren und in Ihrer Gesamtheit umfasst die Hauptzielgruppe die 9- bis unter 21-jährigen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

 

Aktuell stehen für die 17.430 9- bis unter 21-Jährigen (Quelle: Bereich Statistik und Wahlen am 31.12.2016) 1.152 Plätze für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (Summe der Platzkapazitäten von 19 Einrichtungen) zur Verfügung. Diese Platzanzahl bietet damit Angebote für 6,61 Prozent der 9- bis unter 21-jährigen jungen Potsdamer_innen.

 

Die aktuelle Versorgung ist aus fachlicher Sicht der Verwaltung und des Unterausschusses Jugendhilfeplanung bedarfsdeckend. Daher soll auch zukünftig die Versorgungsquote bei 6,61 Prozent der 9- bis unter 21-Jährigen liegen.

 

Dies betrifft Plätze in den Kinder- und Jugendklubs zzgl. des Kinder- und Jugendtreffs „Sprözl“, deren Betrieb vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie fachlich begleitet und finanziert wird. In diesen Einrichtungen findet Offene Kinder- und Jugendarbeit statt, die von sozialpädagogischem Personal geleistet wird und eine dem Grunde nach pflichtige Aufgabe der Kommune auf der Grundlage des SGB VIII darstellt.

 

Eine beschlossene Versorgungsquote ist Grundlage für die Planung und den Betrieb der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen. Zudem müssen damit die langfristig zu erhaltenden Einrichtungen in ihrem baulichen Zustand gewartet und erhalten werden, d.h. sind als dem Grunde nach pflichtige Aufgaben auch bei den Planungen des KIS zu berücksichtigen.

 

Die o.g. Versorgungsquote wird aktuell durch 19 Einrichtungen gedeckt. Bis 2035 sind auf der Grundlage der  aktuellen Prognose des Bereiches Statistik und Wahlen weitere 274 Plätze zu schaffen. Davon sind bereits 145 im Entwicklungsgebiet Bornstedter Feld in konkreter Planung und weitere Plätze für die soziale Infrastruktur in Krampnitz angemeldet.

 

 

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