Beschlussvorlage - 17/SVV/0903

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Herr Michael Schrewe, geboren am 24.06.1958, wird als Kreiswahlleiter gemäß § 15 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes ­(BbgKWahlG) berufen.

 

Herr Stefan Tolksdorf, geboren am 29.10.1978, wird als Stellvertreter des Kreiswahlleiters gemäß § 15 des BbgKWahlG berufen.

 

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Es ist Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung, aus dem Kreis der wahlberechtigten Personen des Wahlgebietes einen Wahlleiter zu berufen. Die Berufung des Wahlleiters und seines Stellvertreters gilt für sämtliche kommunalen Wahlen und Abstimmungen, die während ihrer Amtszeit im Wahlgebiet durchgeführt werden.

 

Mit der Berufung des Wahlleiters und seines Stellvertreters endet die Amtszeit des bisherigen Wahlleiters und des Stellvertreters. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) bedarf es keiner Abberufungsentscheidung des amtierenden Kreiswahlleiters sowie des amtierenden Stellvertreters durch die Stadtverordnetenversammlung.

 

Zur Wahrnehmung der Aufgaben eines Kreiswahlleiters nach dem BbgKWahlG und zur Wahrung der Kontinuität der Amtsführung wird vorgeschlagen, Herrn Michael Schrewe, geboren am 24.06.1958, zum Wahlleiter für die Kommunalwahlen zu berufen. Dieser ist für das Amt geeignet, weil er in den zurückliegenden sieben Jahren im Bereich Statistik und Wahlen umfassende und anwendbare Kenntnisse zu den wahlrechtlichen Bestimmungen erworben hat. In dieser Zeit hat er bei verschiedenen Wahlen u.a. als Kreiswahlleiter eines Wahlkreises bei den Landtagswahlen 2014, als stellvertretender Stadtwahlleiter bei den Wahlen zum Europaparlament 2014, als stellvertretender Kreiswahlleiter bei den Kommunalwahlen 2014 und als Kreiswahlleiter bei den Bundestagswahlen 2017 Erfahrungen zur der Organisation und Durchführung von Wahlen gesammelt. Herr Schrewe ist seit Anfang des Jahres Mitglied in der Arbeitsgruppe „Wahlen“ des Deutschen Städtetages.

 

Zur Wahrnehmung der Aufgaben eines stellvertretenden Kreiswahlleiters nach dem BbgKWahlG und zur Wahrung der Kontinuität der Amtsführung wird vorgeschlagen, Herrn Stefan Tolksdorf, geboren am 29.10.1978, zum stellvertretenden Wahlleiter für die Kommunalwahlen zu berufen. Dieser ist für das Amt geeignet, weil er sich im Zusammenhang mit seinem Studium und dem Magisterabschluss der Philosophie und Politikwissenschaften fundierte und anwendbare Kenntnisse zu den wahlrechtlichen Bestimmungen angeeignet hat. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl 2017 hat Herr Tolksdorf durch Übernahme konkreter Aufgaben rechtliche, organisatorische und inhaltliche Erfahrungen gesammelt und sich auch mit eigenen Vorschlägen engagiert eingebracht.

 

Die Berufung zum Wahlleiter sowie dessen Stellvertreter wird nach Beschlussfassung unverzüglich der Aufsichtsbehörde angezeigt.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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