Antrag - 17/SVV/0901

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Elektrofahrzeuge/Hybride in parkraumbewirtschafteten Bereichen der Stadt von der Parkgebühr befreit werden können.

Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2018 vorzulegen.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

Mit der erlassenen Parkgebühr sollen Fahrzeuge mit Elektro-Antrieb eine Bevorzugung erfahren, um auch so einen Anreiz zur Schadstoffreduzierung in der Landeshauptstadt Potsdam zu schaffen.

Das 2015 verabschiedete Elektromobilitätsgesetz (EmoG) gewährt allen Elektro-Autos und Plug-In-Hybriden mit einer Mindest-Elektro-Reichweite von 40 km eine prinzipielle Bevorrechtigung. Das betrifft auch das Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen.

In vielen deutschen Städten wie Weimar, Hamburg, Stuttgart und Kiel ist das bereits möglich.

Loading...