Antrag - 17/SVV/0887

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

-          sich bei der Landesregierung für ein Landesförderungsprogramm für den Bau und die Sanierung von Studentenwohnungen einzusetzen

-          zu prüfen und Vorschläge zu machen, auf welchen Flächen in Potsdam Neubauten des Studentenwerks möglich sind

-          und zusammen mit dem Studentenwerk Pläne für eine Verbesserung der Wohnungssituation für Studenten in Potsdam zu entwickeln.

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Erläuterung

Begründung:

 

Vor kurzem startete mit „Kopf braucht Dach Wohnraum für Studierende. Bezahlbar.“ eine Aktion des Deutschen Studentenwerks, um auf die prekäre Situation auf dem studentischen Wohnungsmarkt aufmerksam zu machen. Nicht einmal für 10 Prozent der Studenten stünden Wohnheimplätze seitens der Studentenwerke zur Verfügung. Dabei sind diese Wohnungen mit einer Durchschnittsmiete von 238 Euro warm besonders für Studierende aus Familien mit niedrigem Einkommen essentiell.

 

In der Landeshauptstadt Potsdam stehen 2.209 Wohnheimplätze des Studentenwerks Potsdam für mehr als 25.000 Studenten zur Verfügung. Dies bedeutet eine Versorgungsquote von unter 9%. Für eine Verbesserung der Situation fordert das Potsdamer Studentenwerk 20 Millionen Euro für Neubauten sowie 15 Millionen Euro für die Sanierung von Bestandsimmobilien.

 

Die Landesregierung sieht zwar Handlungsbedarf und auch der Oberbürgermeister betonte zuletzt die Notwendigkeit für den Bau neuer Studentenwohnungen in der Landeshauptstadt und brachte dafür Gebiete in der neu zu schaffenden Potsdamer Mitte ins Gespräch. Aktuell gibt es in Potsdam allerdings lediglich ein gefördertes Wohnheimbauprojekt in Golm. Hier entstehen zwar ca. 300 Wohnheimplätze, jedoch ersetzen diese auch 200, durch Abriss verloren gegangene Plätze. Von den großen Plänen der Landesregierung, die Schaffung von studentischem Wohnraum zu fördern, ist also nicht viel geblieben. Gleichzeitig verwehrt die Landesregierung den Studentenwerken die Möglichkeit, auf Mittel der Wohnraumförderung zuzugreifen. Sie verweist dabei auf das Wohnraumförderungsgesetz, welches die finanzielle Unterstützung von studentischem Wohnraum nicht zuließe. Dabei gibt die Landesregierung jedoch zu, dass andere Bundesländer die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Landesförderung geschaffen haben, z.B. Nordrhein-Westfalen.

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