Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0932

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der Oberbürgermeister berichtet über die Ergebnisse der mit der DS 17/SVV/0552Barrierefreier Zugang zu Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung“ am 05.07.2017 beschlossenen Prüfaufträge.

 

Zu prüfen war, welche konkreten Maßnahmen erforderlich sind, um:

  1. das Rathaus für Geh- und Körperbehinderte mittels Markierungen, Handläufen und Rampen passierbar zu machen.
  2. r Gehörlose bei Bedarf Gebärdendolmetscher/-innen zur Verfügung zu stellen und den Livestream der Sitzungen zu untertiteln
  3. Blinden und sehbehinderten Menschen geeignete Plätze nahe dem Eingang zur Verfügung zu stellen.

 

Zu 1.

Mit der Verbesserung der Voraussetzungen für einen barrierefreien Zugang zum Rathaus wurde bereits 2015 begonnen. In enger Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten der LHP und Vertretern des damaligen Beirates für Menschen mit Behinderungen erfolgte der Einbau von zwei Aufzügen sowie des dazugehörigen barrierefreien und entsprechend markierten Zuganges am Haupteingang des Rathauses. Insgesamt stehen derzeit vier behindertengerechte Aufzüge zur Verfügung.

 

Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit werden im Rahmen der abschnittsweisen Sanierung des Rathauses umgesetzt. Hierzu gehören insbesondere auch die Umsetzung eines möglichst barrierefreien Wegeleitsystems und eine möglichst barrierefreie Gestaltung der Zugänge und Geländer. Die hierfür erforderlichen Planungen befinden sich zurzeit im abschließenden Abstimmungsprozess mit den zuständigen Genehmigungsbehörden.

Das Rathaus wird in Abhängigkeit von den jeweiligen Fördermittelzuwendungen voraussichtlich bis 2021 vollständig saniert sein und damit, soweit im baulichen Bestand möglich, auch barrierefrei gestaltet werden.

 

Zu 2.

Ab Januar 2018 wird für alle Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung eine Übersetzung des Sitzungsverlaufs durch Gebärdendolmetscher vor Ort angeboten. Hierzu ist lediglich eine rechtzeitige Bedarfsmeldung (10 Tage vor der betreffenden Sitzung) an das Büro der Stadtverordnetenversammlung zu richten.

 

r die Untertitelung des Live-Streams würden in Abhängigkeit von der Sitzungsdauer weitere Kosten i.H.v. ca. 2.400 bis 3.400 € pro Sitzung entstehen. Für eine zusätzliche oder alternative Einspielung eines Gebärdendolmetschenden in den Live-Stream sind Kosten i.H.v. ca. 3.300 bis ca. 4.600 € zu veranschlagen. Diese Kosten sind im Haushalt der LHP bisher nicht vorgesehen.

 

 

Zu 3.

Aufgrund der baulichen Struktur des Stadthauses und der daraus resultierenden räumlichen Beschaffenheit des Plenarsaals, ist dieser in seiner jetzigen Form nicht geeignet alle erforderlichen Funktionen oder Anforderungen zu erfüllen. Insbesondere das Platzangebot für Besucher, Pressevertreter, Vertreter der Ortsbeiräte und den Sitzungen beiwohnende Mitarbeitende ist in der vorhandenen Raumsituation zu gering. Durch die begrenzten Platzkapazitäten des Saals, ist es aktuell nicht möglich, weitere Zuschauerplätze im Eingangsbereich zu schaffen.

 

Da selbst bei einer baulichen Umgestaltung des Plenarsaales das Platzangebot nicht wesentlich vergrößert werden kann, ist schon jetzt darauf hinzuweisen, dass für diese unbefriedigende Situation auch zukünftig keine wesentliche Verbesserung zu erwarten ist. Dies wäre erst im Zuge eines entsprechenden Neubaus möglich.

 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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